Begriffe der Unfallrekonstruktion |
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Einleitung:
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Unfallrekonstruktionen sind einem Unfallsachverständigen und Unfallgutachter vorbehalten. Jedoch können leichte Berechnungen und Rekonstruktionen auch von der Polizei durchgeführt werden, um z. B. an der Unfallstelle Geschwindigkeitsüberschreitungen und eventuelle Vermeidbarkeiten festzustellen, die die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens zur Folge haben könnten. |
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Wichtige Begriffe der Unfallrekonstruktion:
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Zunächst müssen wichtige Begriffe der Unfallkonstruktion erläutert und erklärt werden, die während dieses Abschnittes immer wieder angeführt werden: |
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Reaktionszeit:
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Der Pkw-Führer registriert während der Fahrt eine Gefahr. Die von den Sinnesorganen registrierte Gefahr wird vom Gehirn dementsprechend umgesetzt und es kommt hoffentlich zu einer entsprechenden Reaktion. Die Dauer der Reaktion hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Eine Verlängerung der Reaktionszeit kann insbesondere bei höherem Alter oder bei ungünstiger körperlicher bzw. seelischer Verfassung des Fahrers eintreten. Eine Verlängerung der Reaktionszeit kommt ferner bei Alkohol- und Rauschmittelbeeinflußung oder Ermüdung in Betracht. |
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Umsetzzeit:
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Innerhalb dieser Reaktionsdauer fällt noch die Umsetzzeit. |
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Ansprechzeit:
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Nach der o. a. Reaktion wurde nun das Bremspedal betätigt, um das Fahrzeug abzubremsen. Technisch bedingt brauchen jedoch Bremsen vom Berühren des Bremspedals bis zum Ansprechen der Bremsen eine bestimmte Dauer. Diese Zeit wird Ansprechzeit genannt und endet mit dem Anlegen der Bremsbeläge an die Bremsscheibe bzw. Bremstrommel. Diese wird deshalb auch Anlegedauer genannt. |
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Schwellzeit:
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Innerhalb der o. a. Ansprechzeit fällt die Schwellzeit. Unter Schwellzeit des Bremssystems wird die Zeit verstanden, die vom Beginn des Druckanstiegs bis zum erreichen des Vollbremsdruckes vergeht. Sie beträgt bei |
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Vorbremszeit:
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Die Reaktionszeit und die Ansprechzeit zusammengenommen ergibt die Vorbremszeit. |
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Schrecksekunde:
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Die oben aufgeführten Zeiten haben nichts mit dem Begriff "Schrecksekunde" zu tun. Insbesondere die Reaktionszeit wird fälschlicher Weise als Schrecksekunde bezeichnet. Die Schrecksekunde ist im Gegenteil eine Ausnahmezeit und verlängert die normale Reaktionszeit. Sie kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen. Die Schrecksekunde liegt zeitlich zwischen dem Ende der Gefahrenerkennung und dem Anfang der Reaktionszeit. In dieser Zeitspanne ist der Fahrzeuglenker zu keiner zweckgerichteten Reaktion fähig; es liegt eine kurzfristige Reaktionsblockade vor. Die Länge der "Schrecksekunde" ist personen- und situationsabhängig und kann auch kürzer oder länger als eine Sekunde andauern. |
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Bremszeit und Bremsweg:
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Unser Pkw-Fahrer hat nun nach der Reaktionszeit und der Ansprechzeit die Vollbremsung eingeleitet. Die Bremsen greifen und verzögern die Räder. Es beginnt die Bremszeit, die mit Stillstand des Fahrzeuges endet. Die in dieser Zeit zurückgelegte Strecke ist der Bremsweg. |
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Bremsausgangsgeschwindigkeit:
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Die Bremsung des Fahrzeuges erfolgt aus einer bestimmten Geschwindigkeit heraus, der Bremsausgangsgeschwindigkeit. |
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Bremsverzögerung:
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Die Bremsverzögerung ist die Geschwindigkeitsverminderung über eine gewisse Zeit, auch negative Beschleunigung genannt. Üblicherweise wird die Verzögerung wie auch die Beschleunigung mit dem Symbol "a" bezeichnet. Die Bremsverzögerung ist der Wert, mit dem ein Fahrzeug abgebremst wird. Die Verzögerung ist u. a. von der Fahrzeugart, der Bremsanlage, vom Fahrbahnbelag/-zustand bzw. von der Steigung / dem Gefälle abhängig. Die Bremsverzögerung wird in m/s² angegeben. Die üblichen, mittleren Bremsverzögerungen sind in einer Tabelle zusammengefasst. |
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Kollisionsgeschwindigkeit:
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Während der Vollbremszeit kommt es zur Kollision mit dem Unfallgegner. Da sich der Pkw zu diesem Zeitpunkt noch in Bewegung befindet, erfolgt der Zusammenstoß aus einer bestimmten Geschwindigkeit heraus. Dieser Geschwindigkeitswert ist die Kollisionsgeschwindigkeit. |
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Kollisionsbedingter Geschwindigkeitsabbau:
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Aus der Vernichtung von Bewegungsenergie durch Verformungsarbeit bei der Kollision ergibt sich ein Geschwindigkeitsabbau. Kollisionsgeschwindigkeiten und kollisionsbedingter Geschwindigkeitsabbau können durch die Polizei nicht berechnet werden. Hierzu sind Sachverständige hinzuzuziehen, die diese Werte mittels EES-Rechenprogramme berechnen können. |
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Anhaltezeit und Anhalteweg:
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Die Anhaltzeit ergibt sich aus der Summe von Reaktionszeit, Ansprechzeit und Bremszeit; der Anhalteweg aus der Summe von Reaktionsweg und Bremsweg. |
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Vermeidbarkeit:
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Die Vermeidbarkeit eines Unfalles ist für einen Unfallbeteiligten dann gegeben, wenn er bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. der örtlich angemessenen Geschwindigkeit oder bei menschlich zuzumutender Reaktion die Kollision hätte verhindern können. Hierbei wird zwischen räumlicher und zeitlicher Vermeidbarkeit unterschieden. |
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Einfache Berechnungen:
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Einfache Berechnungen zur Unfallrekonstruktion sind auch durch die Polizei durchführbar, um überhöhte Geschwindigkeiten oder eine Vermeidbarkeit eines Unfallbeteiligten festzustellen. Diese Berechnungen dienen jedoch in erster Linie nur als Anhalt und als Entscheidungshilfe, ob vorzeitlich ein Sachverständiger hinzugezogen werden soll, der die Unfallrekonstruktion gerichtsverwertbar durchführt. |
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Erste Berechnungen: |
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Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 62 km/h legt der Pkw innerhalb der Vorbremszeit von 1 Sekunde 17,20 Meter ohne Geschwindigkeitsabbau zurück. Die Vorbremszeit von 1 Sekunde ergibt sich aus der mittleren Reaktionszeit von 0,8 Sekunden + 0,2 Sekunden Bremsansprechzeit. |
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Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h würde der Pkw innerhalb der Vorbremsstrecke von 13,90 Meter (zuvor 17,20 Meter) zurücklegen. Zusammen mit dem Bremsweg von 12,10 Meter (zuvor 18,60 Meter), der sich bei einer Bremsausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt, errechnet sich ein Anhalteweg von 26,00 Meter (zuvor 36,80 Meter). |
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