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Vorlagen und Mustertexte
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Einleitung:
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Nach der Unfallaufnahme vor Ort ist, sofern es nicht nicht um eine Aufnahme nach dem vereinfachten und abschließenden Unfallaufnahmeverfahren handelt, eine Verkehrsunfallanzeige zu fertigen, in dem auch der Unfallhergang beschrieben werden muss.
Bei schweren Unfällen, spurenträchtigen Unfallabläufen und Unfällen, bei denen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu erwarten ist, wird in der Regel zusätzlich noch ein ausführlicher Unfallbefundbericht gefertigt.
Bei minder schweren Unfällen ist anstatt eines Unfallbefundberichtes ein Zusatzblatt mit weiteren Angaben zum Unfall sinnvoll.
Regelmäßig erreichen mich Anfragen von Kollegen/-innen, die bei mir Muster von Unfalltexten zur Beschreibung des Unfallherganges und Muster von Unfallbefundberichten anfordern. Dieser Umstand hat mich dazu bewegt, hier Musterbeispiele und Hinweise zu diesem Themenbereich anzubieten und Vorlagen als Download bereitzustellen.
Jeder muss seinen eigenen Stil finden, wie man den Unfallhergang im Text beschreibt und einen Unfallbefundbericht verfasst. Ich kann hier nur meinen eigenen, persönlichen Stil anbieten, der sich aus jahrelanger Erfahrung gebildet hat und noch immer von mir angepasst, ergänzt und verändert wird.
Wie gesagt, es sollen nur Anregungen, Beispiele und Tipps mit Hinweisen dazu sein, die natürlich keine Allgemeingültigkeit haben. Die behördlichen Vorgaben der eigenen Dienststelle sind natürlich zu berücksichtigen und haben Vorrang.
Eigene Anregungen, Muster und Tipps können im "VU-Forum" vorgestellt werden.
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Der Unfallhergang :
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Zunächst müssen wir uns fragen, woher wir unsere Erkenntnisse zum Unfallablauf erlangt haben. Der Unfallhergang ergibt sich meist aus eigenen Feststellungen (objektiver Befund) und / oder Äußerungen von Unfallbeteiligten und Zeugen (subjektive Schilderung). Decken sich unsere Feststellungen mit den Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen, kann der Hergang als Gesamthergang geschildert werden. Sind geringe Abweichungen zwischen den eigenen Feststellungen und den Äußerungen vorhanden, so sind diese dann aufzuführen.
Weichen die eigenen Feststellungen und Angaben der Beteiligten oder Zeugen extrem voneinander ab, so ist jede gemachte Unfallschilderung und hieraus möglicher Unfallhergang separat voneinander zu schildern. Im schlimmsten Fall haben wir verschiedene Unfall(-teil)hergänge, die sich aus unseren Feststellungen (also nach Spurenlage), den gegensätzlichen Äußerungen der Beteiligten und den unterschiedlichen Angaben der Zeugen ergeben. In die objektive und subjektive Schilderung des Unfallherganges gehören je nach Unfallgeschehen mindestens folgende Angaben, so dass sich diese Grundstruktur ergibt:
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| Checkliste / Grundstruktur "Unfallhergang" : |
Welches Fahrzeug wurde von den Beteiligen
benutzt ? / Art der Beteiligung aufführen:
- Herr Sorglos (01) befuhr mit dem Pkw Audi
A6 ...
- Herr Schnellfahr (02) befuhr mit dem
Motorrad Honda ...
- Die 81-jährige Frau Sageviel (01)
überquerte als Fußgängerin ...
- Die 6-jährige Melanie Spielschön (01)
befuhr mit dem Kinderfahrrad ...
Im
Bereich der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Name des
Beteiligten aufgeführt. Die Ordnungsnummer wird lediglich als
Zuordnung für die Statistikbelege einmal im Text angeführt. Das
Kfz.-Kennzeichen braucht nur
aufgeführt werden, wenn es sich um baugleiche Fahrzeuge handelt und
eine Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Fall auch die Farbe des
Fahrzeuges aufführen. Bei Kindern/Jugendlichen und älteren
Beteiligten das Alter mit angeben.
Tip: Für den Textfluß hat es sich als
angenehm erwiesen, mit dem Beteiligten 02 zu beginnen, um dann
anschließend beim Beteiligten 01 den von ihm gemachten Fahrfehler
und Verstoß ausführlich zu schildern. Dadurch bleibt die
Hergangsschilderung durchgehend und wird nicht unterbrochen. |
Welche Straße / welchen Fahrbahnteil
benutzten die Beteiligten ? Von wo kamen sie und in welche Richtung
bewegten sie sich ?
- ... die übergeordnete Bremer Straße (Bundesstraße 6),
aus Richtung Hannover kommend, stadtauswärts in Richtung
Nienburg.
- ... ordnungswidrig den Radweg
linksseitig
der Oldenburger Straße, aus Richtung Lüneburger Straße kommend,
in Richtung Osnabrücker Straße. Das Befahren dieses Radweges in
Gegenrichtung war nicht erlaubt.
Markante und allgemein bekannte
Ortsangaben / Straßennamen verwenden. Hierbei Abkürzungen /
umgangssprachliche Kurzformen vermeiden (z. . Podbi für
Podbielskistraße, KWP für Königsworther Platz, ...). Insbesondere
auswärtige und ortsunkundige Personen können mit diesen Kurzformen
und Abkürzungen nichts anfangen. Bei einer klassifizierten Straße
die Straßenbezeichnung ( B 65, L 382, K231) mit anführen.
Insbesondere bei Radfahrern mit angeben, ob die Straße / der
Straßenteil (Radweg / Gehweg) ordnungsgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde.
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In welche Richtungen wollten die
Beteiligten an dem nächsten Knotenpunkt (Einmündung, Kreuzung)
weiterfahren ?
- An der Kreuzung
Hamburger Allee / Celler Straße wollte Herr Sorglos geradeaus
weiterfahren.
- An der Einmündung
Hamburger Allee / Oldenburger Straße wollte Herr Schnellfahr
nach links in die übergeordnete und vorfahrtberechtigte Oldenburger Straße abbiegen.
- Der Radfahrer Meyer
wollte an der Einmündung Berliner Straße / Frankfurter Straße
die Frankfurter Straße unter Benutzung der markierten
Radfahrerfurt geradeaus fahrend überqueren.
Hier wird die beabsichtigte
Fahrtrichtung der Beteiligten aufgeführt (ergibt sich meistens nur
durch die eigenen Angaben des Beteiligten oder evtl. durch die
Endpositionen der Fahrzeuge). |
Welcher Fahrstreifen wurde unmittelbar vor
dem Unfall benutzt ?
- Deshalb benutzte er
vor der Kreuzung den dortigen Geradeausfahrstreifen.
- Deshalb benutzte sie
vor der Einmündung den dortigen Linksabbiegefahrstreifen.
- Von den drei
vorhandenen Fahrstreifen dieser Richtungsfahrbahn benutzte er
den mittleren Fahrstreifen.
Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden,
muss angegeben werden, welcher Fahrstreifen benutzte wurde. |
Mussten die Beteiligten vor Einfahren in
den Einmündungs- oder Kreuzungsbereich anhalten
/ wurden Rotlichtzeichen missachtet ?
- Beim Einbiegen nach
links in die Holsteiner Allee missachtete sie die Vorfahrt des
auf der Holsteiner Allee von links herannahenden Pkw Ford Fiesta
der Frau Meyer.
- Nach Zeugenangaben
fuhr er bei länger andauerndem Rotlicht (von den Zeugen wurde
ca. 10 Sekunden geschätzt) in den Kreuzungsbereich hinein.
- Nach eigenen Angaben
zeigte die Lichtzeichenanlage für seine Fahrtrichtung bei
Annäherung Grünlicht, so dass er ohne anzuhalten in den
Kreuzungsbereich hineinfahren konnte.
- Da die Lichtzeichen
für seine Fahrtrichtung Rotlicht zeigte, musste er als erstes
Fahrzeug vor der Haltlinie anhalten und warten.
Aufgrund welcher Tatsachen ergibt
sich ein evtl. Rotlichtverstoß (es ist ein Unterschied, ob ein Zeuge
gesehen hat, dass der Verursacher bei anhaltender Rotlichtphase in
den Kreuzungsbereich eingefahren ist oder ob der andere
Unfallbeteiligte behauptet, er sei bei Grünlicht gefahren und
hieraus Rückschlüsse auf die Rotlichtfahrt des anderen Beteiligten
gezogen werden).
Wichtig ist die Tatsache, ob das
Fahrzeug vor der Kollision erst angefahren ist und beschleunigt
wurde oder ohne Verzögerung in den Kreuzungsbereich eingefahren ist
(so genannter "fliegender Start").
Falls der Beteiligte vor der
Haltlinie verkehrsbedingt stand und wartete, ist die Angabe
erforderlich, an welcher Position sich das Fahrzeug befand. |
Mit welchen Geschwindigkeiten waren die
Beteiligten unterwegs / besteht der Verdacht einer
Geschwindigkeitsüberschreitung ? Lassen sich daraus Rückschlüsse
bezüglich einer räumlichen oder zeitlichen Vermeidbarkeit ziehen ?
- Nach Zeugenangaben
fuhr der Beteiligte eine geschätzte Geschwindigkeit um 50 km/h.
- Zur gefahrenen
Geschwindigkeit des Motorrades liegen keine konkreten Angaben
vor.
- Nach Angaben des
Zeugen Meyer, der mit seinem Pkw direkt hinter dem Pkw Ford
Fiesta fuhr, fuhr der Beteiligte Müller eine Geschwindigkeit von
genau 55 km/h.
- Nach Auswertung der
festgestellten Brems-/Blockierspuren von beidseitig 23,60 Meter ergibt sich beim Pkw VW
Passat nach ersten Berechnungen unter Annahme einer Verzögerung
von 8,0 m/s² auf trockener Asphaltfahrbahn eine
Bremsausgangsgeschwindigkeit von ca. 70 km/h. Somit wurde vom
Beteiligten Schulz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h um 20 Km/h überschritten.
- Bei Einhaltung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Beteiligten Schulz
wäre der Unfall für ihn bei gleicher Reaktion zumindest räumlich
vermeidbar gewesen, d. h. der Pkw wäre vor der Kollisionsstelle
zum Stillstand gekommen und hätte diese nicht erreicht.
- Nach eigenen Angaben
rannte (ging, lief, schlenderte, ...) Herr Schneider als
Fußgänger über die Fahrbahn.
Insbesondere bei der Angabe /
Schätzung der Geschwindigkeit von Fußgängern werden von Zeugen
häufig Begriffe wie "ging schnell / zügig / langsam, lief, rannte,
schlenderte,... benutzt. Diese Angaben sollte man, auch bei
Radfahrergeschwindigkeiten, ohne Veränderung oder eigene
Interpretationen übernehmen, da ein Sachverständiger anhand dieser
Zeugenangaben in Verbindung mit dem Alter / Konstitution des
Fußgängers Rückschlüsse auf die Gehgeschwindigkeit machen kann
(siehe auch
Tabelle 3).
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Waren vor der Kollision irgendwelche
Reaktionen der Beteiligten erkennbar
?
- Nach Angaben
des Beteiligten Sehgut versuchte er durch Ausweichen nach links
eine Kollision mit dem aus seiner Sicht von rechts kommenden
Fußgänger Schmidt zu verhindern.
- Nach Spurenlage
versuchte der Beteiligte Meyer durch eine Vollbremsung einen
Zusammenstoß mit dem auf seinem Fahrstreifen entgegenkommenden
Pkw Toyota zu verhindern, so dass die Vorderräder des Pkw VW
Golf ca. 12 Meter vor der späteren Kollisionsstelle deutliche
Brems-/Blockierspuren zeichneten.
Erkennbare oder von Beteiligten bzw.
Zeugen angegebene Ausweichlenkbewegungen, Bremsvorgänge oder andere
Reaktionen aufführen. |
Wie kam es zwischen den Beteiligten zur
Kollision ?
- Trotz der
Ausweichlenkbewegung seitens des Herrn Sehgut kam es zur
Kollision zwischen dem Pkw VW Passat und dem Fußgänger Schmidt,
wobei der Fußgänger rechtsseitig vom Frontbereich des Pkw
erfasst, auf die Fronthaube aufgeladen und schließlich, nach dem
der Kopf gegen die Frontscheibe prallte, nach vorn vom Fahrzeug
abgeworfen wurde.
- Trotz des
Bremsversuches kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw VW
Passat und dem Pkw Nissan Almera, wobei der Frontbereich des Pkw
VW Passat mittig in die linke Fahrzeugseite des Pkw Nissan
stieß.
Wichtig ist die Angabe, mit welchen
Fahrzeugteilen / -bereichen sich die beteiligten Fahrzeuge berührt haben /
zusammengestoßen sind oder mit welcher Fahrzeugfläche ein Fußgänger
erfasst wurde. |
Auslaufbewegungen der Beteiligten /
Fahrzeuge bis zum Stillstand (Endstand / Endlage)
?
- Durch die Kollision
wurde der Pkw VW Passat um ca. 45 Grad nach links aus seiner
Bewegungsrichtung gedrückt und kam ca. 8 Meter hinter der
Kollisionsstelle im Kreuzungsbereich zum Stillstand.
- Der abgeworfene
Fußgänger kam unmittelbar vor der Front des bis zum Stillstand
abgebremsten Pkw Ford am rechten Fahrbahnrand zur Endlage.
- Während das Fahrrad
durch den Anstoß mit dem Pkw nach vorn in Fahrtrichtung des Pkw
weggestoßen wurde und nach einer kurzen Rutschstrecke auf der
Fahrbahn zur Endlage kam, trennte sich der Fahrradfahrer vom
Fahrrad, rutschte über den rechten A-Holm des Pkw hinweg und kam
schließlich rechts neben dem abgebremsten Pkw zur Endlage.
- Der Pkw Nissan geriet
durch den leichten Anstoß in eine Drehbewegung, drehte sich um
ca. 180 Grad nach rechts um die Hochachse und schleuderte
anschließend nach rechts von der Fahrbahn, wo es ca. 25 Meter
hinter der Kollisionsstelle im hier entlang der Fahrbahn
verlaufenden, wasserlosen Straßengraben zum Stillstand kam.
Die Bewegungen und Richtungen der
Fahrzeuge / Beteiligten zwischen Kollision und Stillstand (Endlage /
Endlage) detailliert mit Meterangaben beschreiben. |
Wurden Personen im Fahrzeug eingeklemmt
oder aus dem Fahrzeug herausgeschleudert / wurden
Rückhaltesysteme benutzt ?
- Herr Meyer als
Führer des Pkw BMW wurde aus der kollisionsbedingt geöffneten
Fahrertür herausgeschleudert und kam ca. 13 Meter hinter dem
Fahrzeug auf der Fahrbahn zur Endlage, wobei er nach Spurenlage
zuvor mit dem Oberkörper und dem Kopf gegen die
Seitenschutzplanke prallte. Der Gurtzustand deutet daraufhin,
dass Herr Meyer zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war
(näheres siehe Unfallbefundbericht unter Ziffer 4.1.)
- Der Beifahrer
Schulz wurde im stark deformierten Pkw eingeklemmt. Herr Schulz musste
durch die eingesetzte Feuerwehr unter Verwendung schweren
Bergegerätes aus dem Fahrzeug befreit werden. Herr Schulz war
zum Unfallzeitpunkt offensichtlich angegurtet.
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Welche Verletzungen haben die Beteiligten
erlitten (Grad der Verletzungen angeben / besteht Lebensgefahr / vor
Ort verstorben) ? In welche Krankenhäuser wurden die Beteiligten
transportiert (ambulante Behandlung / stationäre Aufnahme)
?
- Herr Meyer erlitt nach
ersten Erkenntnissen ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und schwere
innere Verletzungen im Bauch- und Thoraxbereich. Er war
bewusstlos und nicht ansprechbar. Es waren keine Vitalfunktionen
vorhanden. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen vor Ort
durch Frau Dr. Flink (NEF des Klinikum Hannover Nordstadt)
verstarb Herr Meyer noch vor Ort auf der Fahrbahn. Der Tod wurde
von Frau Dr. Flink um 14.38 Uhr festgestellt und bescheinigt.
Der beschlagnahmte Leichnam wurde vom Bestatter Kirst zur
Pathologie der rechtsmedizinischen Abteilung der Medizinischen
Hochschule Hannover überführt.
- Herr Schulz erlitt
nach Angaben des Notarztes Dr. Friese (NEF Christoph 4) eine
rechtsseitige Becken- und Oberschenkelfraktur und einen Milzriß.
Nach notärztlicher Erstversorgung vor Ort wurde er mit dem
Rettungshubschrauber Christoph 4 zur Medizinischen Hochschule
Hannover (MHH) geflogen und dort nach einer Notoperation
stationär auf Station 71 aufgenommen. Nach ersten Auskünften der
Ärzte besteht akute Lebensgefahr.
- Frau Wohlauf wurde
leicht verletzt. Sie zog sich eine leichte Prellung am linken
Oberschenkel zu und klagte vor Ort über zunehmende
Nackenschmerzen, so dass der Verdacht eines HWS-Schleudertraumas
besteht. Sie wurde mit dem Rettungswagen zum Kreiskrankenhaus
Großburgwedel transportiert und dort ambulant behandelt.
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Entstanden Sachschäden an Fahrzeugen oder
Verkehrseinrichtungen ?
- An allen beteiligten
Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Während der Pkw VW Golf
fahrbereit blieb, war der Pkw Ford Escort nicht mehr fahrbereit
und musste durch das Abschleppunternehmen Seitz & Meier
abgeschleppt werden.
- Desweiteren entstand
Sachschaden an der Mittelschutzplanke (7 Elemente wurden
eingedrückt).
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Zusatzangaben je nach Unfallgeschehen
(Verkehrstüchtigkeit, Blutentnahmen, Führerscheinmaßnahmen,
Beschlagnahmen / Sicherstellungen, Gutachtenerstellungen, usw.)
- Herr Trinkfest stand
deutlich unter Alkoholeinfluss. Neben dem starken Alkoholgeruch
in der Atemluft hatte er Ausfallerscheinungen wie einen sehr
unsicheren Gang und eine sehr verwaschene Aussprache. Ein um
17.45 Uhr von ihm freiwillig durchgeführter Alkomat-Test bei der
PI Hannover-Mitte ergab eine Atenalkoholkonzentration von 0,74
Promille. Deshalb wurde von mir die Entnahme einer Blutprobe
angeordnet, die um 18.35 Uhr unter Ident-Nr. 123435 durch Arzt
Siegfried bei der PI Hannover-Mitte durchgeführt wurde.
- Der von Herr Trinkfest
mitgeführte Führerschein wurde einbehalten. Da Herr Trinkfest
Widerspruch gegen die Maßnahme einlegte, wurde der Führerschein
widerspruchslos beschlagnahmt.
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Verweis auf weitere Berichte
- Weitere Einzelheiten
sind dem beiliegenden Unfallbefundbericht zu entnehmen.
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Bei schweren Unfällen ist es oftmals erforderlich, neben der Unfallanzeige, aus der der Unfallhergang hervorgeht, einen gesonderten Unfallbefundbericht zu fertigen. Hauptsächlich dient der Unfallbefundbericht dazu, bei einer Gutachtenerstellung dem Sachverständigen die erforderlichen Daten in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.
Neben den bereits in der Unfallanzeige gemachten Angaben sind im Unfallbefundbericht zusammenfassende, erweiterte und ergänzende Angaben zum Einsatzablauf, objektiven Unfallbefund und getroffenen Maßnahmen zu machen. Es bietet sich an, sich an die unten aufgeführten Inhalte zu halten. Dabei sind die Überschriften dem Unfallgeschehen anzupassen bzw. ggf. zu löschen.
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Inhalte eines
Unfallbefundberichts:
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Wann (Datum und Uhrzeit der Meldung) wurde
was (Inhalt der Meldung) durch wen (Name des Anrufers) an wen
(Rettungsleitstelle, Polizeidienststelle, Einsatzzentrale)
gemeldet ?
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Was wurde daraufhin veranlasst ?
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Welche Kräfte (Rettungsdienste / Feuerwehr /
Polizei) wurden eingesetzt ?
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eingesetzte Streifenwagenbesatzungen und
deren Maßnahmen
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Wer war Verantwortlich für die Unfallaufnahme
?
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Welche Personen konnten an der Unfallstelle
angetroffen werden ?
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Wo befanden sich unfallbeteiligte Personen
(Position im Fahrzeug / Endlagen) ?
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Bestehen Zweifel bei den Sitzpositionen der
Beteiligten / Fahrereigenschaften ?
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Welche wichtigen Personen (Beteiligte /
Zeugen) konnten warum nicht angetroffen werden (Abtransport ins
Krankenhaus / Weg nach Personalienfeststellung und ersten
Befragungen bereits fortgesetzt) ?
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War der Anrufer auch Zeuge / Beteiligter
(evtl. bereits unter Ziffer 1 angeben) ?
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Welche Spuren auf der Fahrbahn /
Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen konnten festgestellt
werden ?
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Sind Veränderungen an den Spuren vorgenommen
worden oder nicht auszuschließen ?
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Wie sind diese Spuren dokumentiert /
vermessen worden (Fotos, Photogrammetrie / Phidias) ?
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Welche zu erwarteten Spuren konnten nicht
festgestellt werden (z. B. fehlende Brems- / Blockierspuren beim
Auffahrunfall,...) ?
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Fand eine spätere Spurensuche bei
verbesserten Bedingungen (abgetrocknete Fahrbahn, Tageslicht)
statt ?
2.4. Bestimmung der Kollisionsstelle:
3.1. Allgemeine Beschreibung der
Unfallörtlichkeit:
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Wo befindet sich die Unfallstelle (Ort,
Örtlichkeit, Stadt-/Ortteil, Straße, Art der Bebauung) ?
3.2. Richtungsfahrbahnen und Fahrstreifen:
-
Wie ist die von den Beteiligten benutzte
Straße / Fahrbahn ausgebaut (Einrichtungsfahrbahn /
Zweirichtungsfahrbahn, Anzahl der Fahrstreifen,
Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnmarkierungen, angrenzende
Sonderwege / Gehwege / Parkstreifen) ?
3.3. Fahrbahnverlauf:
-
Wie verläuft die Fahrbahn in Fahrtrichtung
der Beteiligten (Kuppen, Steigungen, Gefälle, Kurven, Bögen,
Verschwenkungen, geradliniger Streckenverlauf ohne Kurven, Bögen
oder Verschwenkungen?
3.4. Vorfahrtregelung / Lichtzeichenanlage /
Querungsmöglichkeiten von Fußgängern:
-
Wie wird der Verkehr an Kreuzungen oder
Einmündungen geregelt (Lichtzeichenanlage -LZA-,
Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen) ?
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Wie viele Signalgeber einer LZA waren je
Fahrtrichtung / Annäherungsrichtung vorhanden (am Fahrbahnrand,
am Ausleger über der Fahrbahn) ?
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Konnten bei einer Überprüfung der LZA Defekte
festgestellt werden (Ausfall von Signallampen, Totalausfall der
LZA, Störungen oder Schaltfehler) ?
-
Wurden signaltechnische Unterlagen
angefordert, die dem Vorgang beiliegen ?
-
Erkennbarkeit der Vorfahrtzeichen und
Signalgeber der LZA für die Beteiligten (Verdeckung durch Bäume,
Äste, geparkte Fahrzeuge, Werbetafeln, usw., mangelnde
Erkennbarkeit durch Verschmutzung, Schnee, usw.)
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Entfernung zur nächsten Querungsmöglichkeit
für Fußgänger oder Radfahrer (Fußgänger- / Radfahrerfurt /
Querungshilfe)
3.5. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten /
Geschwindigkeitsbeschränkungen / sonstige Streckenverbote:
-
War eine Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit vorhanden ?
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Befand sich die Unfallstelle außerorts /
innerorts / innerhalb einer 30-km/h- Zone / innerhalb eines
verkehrsberuhigten Bereichs mit dementsprechenden
Geschwindigkeitsbeschränkungen?
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Sonstige Streckenverbote (Überholverbot)
-
Waren die Verkehrszeichen für die Beteiligten
erkennbar ?
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Standort der Verkehrszeichen / Entfernung zur
Unfallstelle / Wiederholungszeichen ?
3.6. Zustand der Fahrbahn:
-
Art der Fahrbahndecke (Asphalt, Beton,
Verbundsteinpflaster, Kopfsteinpflaster, usw.)
-
Witterungsbedingter Zustand der Fahrbahn
(trocken, feucht, nass, Aquaplaning, Pfützenbildung, teilweise
abgetrocknet, Straßenglätte durch Eis, Schnee, usw.,
Schlüpfrigkeit durch Laub, Öl, Verschmutzung).
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Baulicher Zustand der Fahrbahn (Spurrillen,
Schlaglöcher, Absenkungen, Ausbesserungen, Splitt)
3.7. Sichtbehinderungen:
-
Witterungsbedingte Sichtbehinderungen /
-beeinträchtigungen (Nebel, Dunst, Rauch, Starkregen,
Schneefall, Sonnenblendung)
-
Bauliche Sichtbehinderungen (geparkte
Fahrzeuge, Baucontainer, Baustellen, Werbetafeln, Bäume, usw.)
3.8. Lichtverhältnisse / Straßenbeleuchtung /
Stör- oder Fremdbeleuchtung:
-
Welche Lichtverhältnisse (Tageslicht,
-einsetzende / fortgeschrittene- Dämmerung, Dunkelheit,
Mondphase) herrschten zur Unfallzeit vor ?
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War eine Straßenbeleuchtung vorhanden und in
Betrieb (Art der Beleuchtung) ?
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Waren Störreflexionen oder war irritierende
Fremdbeleuchtung (z. B. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung
feststellbar ?
3.9. Witterung:
7. 1. Strafprozessuale Maßnahmen:
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Einleitung von Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren / Belehrungen
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Festnahmen
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Sicherheitsleistungen
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Sicherstellungen / Beschlagnahme von
Fahrzeugen, Führerscheinen, Aufzeichnungen / Schaublättern,
sonstigen Dokumenten, persönliche Gegenstände der Beteiligten
usw. (Verbleib der sichergestellten / beschlagnahmten
Gegenstände angeben / Fahrzeugfreigaben)
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Gutachtenerstellung durch Sachverständige
-
Blutentnahmen (kurze Angabe mit Hinweis auf
Ziffer 6)
7. 2. sonstige Maßnahmen:
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Verbleib der unfallbeteiligten Fahrzeuge /
Abschleppvorgänge
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Angehörigenbenachrichtigungen
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Fahndungs- und Suchmaßnahmen
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Straßensperrungen
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bei allgemeinen polizeilichen Maßnahmen evtl.
auf Einsatzblätter / -protokolle verweisen
7. 3. sonstige Hinweise:
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