Vorlagen und Mustertexte

Einleitung:

Nach der Unfallaufnahme vor Ort ist, sofern es nicht nicht um eine Aufnahme nach dem vereinfachten und abschließenden Unfallaufnahmeverfahren handelt, eine Verkehrsunfallanzeige zu fertigen, in dem auch der Unfallhergang beschrieben werden muss.

Bei schweren Unfällen, spurenträchtigen Unfallabläufen und Unfällen, bei denen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu erwarten ist, wird in der Regel zusätzlich noch ein ausführlicher Unfallbefundbericht gefertigt.

Bei minder schweren Unfällen ist anstatt eines Unfallbefundberichtes ein Zusatzblatt mit weiteren Angaben zum Unfall sinnvoll.

Regelmäßig erreichen mich Anfragen von Kollegen/-innen, die bei mir Muster von Unfalltexten zur Beschreibung des Unfallherganges und Muster von Unfallbefundberichten anfordern. Dieser Umstand hat mich dazu bewegt, hier Musterbeispiele und Hinweise zu diesem Themenbereich anzubieten und Vorlagen als Download bereitzustellen.

Jeder muss seinen eigenen Stil finden, wie man den Unfallhergang im Text beschreibt und einen Unfallbefundbericht verfasst. Ich kann hier nur meinen eigenen, persönlichen Stil anbieten, der sich aus jahrelanger Erfahrung gebildet hat und noch immer von mir angepasst, ergänzt und verändert wird.

Wie gesagt, es sollen nur Anregungen, Beispiele und Tipps mit Hinweisen dazu sein, die natürlich keine Allgemeingültigkeit haben. Die behördlichen Vorgaben der eigenen Dienststelle sind natürlich zu berücksichtigen und haben Vorrang.

Eigene Anregungen, Muster und Tipps können im "VU-Forum" vorgestellt werden.






Der Unfallhergang :

Zunächst müssen wir uns fragen, woher wir unsere Erkenntnisse zum Unfallablauf erlangt haben. Der Unfallhergang ergibt sich meist aus eigenen Feststellungen (objektiver Befund) und / oder Äußerungen von Unfallbeteiligten und Zeugen (subjektive Schilderung). Decken sich unsere Feststellungen mit den Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen, kann der Hergang als Gesamthergang geschildert werden. Sind geringe Abweichungen zwischen den eigenen Feststellungen und den Äußerungen vorhanden, so sind diese dann aufzuführen.

Weichen die eigenen Feststellungen und Angaben der Beteiligten oder Zeugen extrem voneinander ab, so ist jede gemachte Unfallschilderung und hieraus möglicher Unfallhergang separat voneinander zu schildern. Im schlimmsten Fall haben wir verschiedene Unfall(-teil)hergänge, die sich aus unseren Feststellungen (also nach Spurenlage), den gegensätzlichen Äußerungen der Beteiligten und den unterschiedlichen Angaben der Zeugen ergeben.

In die objektive und subjektive Schilderung des Unfallherganges gehören je nach Unfallgeschehen mindestens folgende Angaben, so dass sich diese Grundstruktur ergibt:


Checkliste / Grundstruktur "Unfallhergang" :
Welches Fahrzeug wurde von den Beteiligen benutzt  ? / Art der Beteiligung aufführen:
  • Herr Sorglos (01) befuhr mit dem Pkw Audi A6 ...
  • Herr Schnellfahr (02) befuhr mit dem Motorrad Honda ...
  • Die 81-jährige Frau Sageviel (01) überquerte als Fußgängerin ...
  • Die 6-jährige Melanie Spielschön (01) befuhr mit dem Kinderfahrrad ...

Im Bereich der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Name des Beteiligten aufgeführt. Die Ordnungsnummer wird lediglich als Zuordnung für die Statistikbelege einmal im Text angeführt. Das Kfz.-Kennzeichen braucht nur aufgeführt werden, wenn es sich um baugleiche Fahrzeuge handelt und eine Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Fall auch die Farbe des Fahrzeuges aufführen. Bei Kindern/Jugendlichen und älteren Beteiligten das Alter mit angeben.

Tip: Für den Textfluß hat es sich als angenehm erwiesen, mit dem Beteiligten 02 zu beginnen, um dann anschließend beim Beteiligten 01 den von ihm gemachten Fahrfehler und Verstoß ausführlich zu schildern. Dadurch bleibt die Hergangsschilderung durchgehend und wird nicht unterbrochen.

Welche Straße / welchen Fahrbahnteil benutzten die Beteiligten ? Von wo kamen sie und in welche Richtung bewegten sie sich ?
  • ... die übergeordnete Bremer Straße (Bundesstraße 6), aus Richtung Hannover kommend, stadtauswärts in Richtung Nienburg.
  • ... ordnungswidrig den Radweg linksseitig der Oldenburger Straße, aus Richtung Lüneburger Straße kommend, in Richtung Osnabrücker Straße. Das Befahren dieses Radweges in Gegenrichtung war nicht erlaubt.

Markante und allgemein bekannte Ortsangaben / Straßennamen verwenden. Hierbei Abkürzungen / umgangssprachliche Kurzformen vermeiden (z. . Podbi für Podbielskistraße, KWP für Königsworther Platz, ...). Insbesondere auswärtige und ortsunkundige Personen können mit diesen Kurzformen und Abkürzungen nichts anfangen. Bei einer klassifizierten Straße die Straßenbezeichnung ( B 65, L 382, K231) mit anführen. Insbesondere bei Radfahrern mit angeben, ob die Straße / der Straßenteil (Radweg / Gehweg) ordnungsgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde.

In welche Richtungen wollten die Beteiligten an dem nächsten Knotenpunkt (Einmündung, Kreuzung) weiterfahren ?
  • An der Kreuzung Hamburger Allee / Celler Straße wollte Herr Sorglos geradeaus weiterfahren.
  • An der Einmündung Hamburger Allee / Oldenburger Straße wollte Herr Schnellfahr nach links in die übergeordnete und vorfahrtberechtigte Oldenburger Straße abbiegen.
  • Der Radfahrer Meyer wollte an der Einmündung Berliner Straße / Frankfurter Straße die Frankfurter Straße unter Benutzung der markierten Radfahrerfurt geradeaus fahrend überqueren.

Hier wird die beabsichtigte Fahrtrichtung der Beteiligten aufgeführt (ergibt sich meistens nur durch die eigenen Angaben des Beteiligten oder evtl. durch die Endpositionen der Fahrzeuge).

Welcher Fahrstreifen wurde unmittelbar vor dem Unfall benutzt ?
  • Deshalb benutzte er vor der Kreuzung den dortigen Geradeausfahrstreifen.
  • Deshalb benutzte sie vor der Einmündung den dortigen Linksabbiegefahrstreifen.
  • Von den drei vorhandenen Fahrstreifen dieser Richtungsfahrbahn benutzte er den mittleren Fahrstreifen.

Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, muss angegeben werden, welcher Fahrstreifen benutzte wurde.

Mussten die Beteiligten vor Einfahren in den Einmündungs- oder Kreuzungsbereich anhalten / wurden Rotlichtzeichen missachtet ?
  • Beim Einbiegen nach links in die Holsteiner Allee missachtete sie die Vorfahrt des auf der Holsteiner Allee von links herannahenden Pkw Ford Fiesta der Frau Meyer.
  • Nach Zeugenangaben fuhr er bei länger andauerndem Rotlicht (von den Zeugen wurde ca. 10 Sekunden geschätzt) in den Kreuzungsbereich hinein.
  • Nach eigenen Angaben zeigte die Lichtzeichenanlage für seine Fahrtrichtung bei Annäherung Grünlicht, so dass er ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich hineinfahren konnte.
  • Da die Lichtzeichen für seine Fahrtrichtung Rotlicht zeigte, musste er als erstes Fahrzeug vor der Haltlinie anhalten und warten.

Aufgrund welcher Tatsachen ergibt sich ein evtl. Rotlichtverstoß (es ist ein Unterschied, ob ein Zeuge gesehen hat, dass der Verursacher bei anhaltender Rotlichtphase in den Kreuzungsbereich eingefahren ist oder ob der andere Unfallbeteiligte behauptet, er sei bei Grünlicht gefahren und hieraus Rückschlüsse auf die Rotlichtfahrt des anderen Beteiligten gezogen werden).

Wichtig ist die Tatsache, ob das Fahrzeug vor der Kollision erst angefahren ist und beschleunigt wurde oder ohne Verzögerung in den Kreuzungsbereich eingefahren ist (so genannter "fliegender Start").

Falls der Beteiligte vor der Haltlinie verkehrsbedingt stand und wartete, ist die Angabe erforderlich, an welcher Position sich das Fahrzeug befand.

Mit welchen Geschwindigkeiten waren die Beteiligten unterwegs  / besteht der Verdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung ? Lassen sich daraus Rückschlüsse bezüglich einer räumlichen oder zeitlichen Vermeidbarkeit ziehen ?
  • Nach Zeugenangaben fuhr der Beteiligte eine geschätzte Geschwindigkeit um 50 km/h.
  • Zur gefahrenen Geschwindigkeit des Motorrades liegen keine konkreten Angaben vor.
  • Nach Angaben des Zeugen Meyer, der mit seinem Pkw direkt hinter dem Pkw Ford Fiesta fuhr, fuhr der Beteiligte Müller eine Geschwindigkeit von genau 55 km/h.
  • Nach Auswertung der festgestellten Brems-/Blockierspuren von beidseitig 23,60 Meter ergibt sich beim Pkw VW Passat nach ersten Berechnungen unter Annahme einer Verzögerung von 8,0 m/s² auf trockener Asphaltfahrbahn eine Bremsausgangsgeschwindigkeit von ca. 70 km/h. Somit wurde vom Beteiligten Schulz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 Km/h überschritten.
  • Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Beteiligten Schulz wäre der Unfall für ihn bei gleicher Reaktion zumindest räumlich vermeidbar gewesen, d. h. der Pkw wäre vor der Kollisionsstelle zum Stillstand gekommen und hätte diese nicht erreicht.
  • Nach eigenen Angaben rannte (ging, lief, schlenderte, ...) Herr Schneider als Fußgänger über die Fahrbahn.

Insbesondere bei der Angabe / Schätzung der Geschwindigkeit von Fußgängern werden von Zeugen häufig Begriffe wie "ging schnell / zügig / langsam, lief, rannte, schlenderte,... benutzt. Diese Angaben sollte man, auch bei Radfahrergeschwindigkeiten, ohne Veränderung oder eigene Interpretationen übernehmen, da ein Sachverständiger anhand dieser Zeugenangaben in Verbindung mit dem Alter / Konstitution des Fußgängers Rückschlüsse auf die Gehgeschwindigkeit machen kann (siehe auch Tabelle 3).

Waren vor der Kollision irgendwelche Reaktionen der Beteiligten erkennbar  ?
  • Nach Angaben des Beteiligten Sehgut versuchte er durch Ausweichen nach links eine Kollision mit dem aus seiner Sicht von rechts kommenden Fußgänger Schmidt zu verhindern.
  • Nach Spurenlage versuchte der Beteiligte Meyer durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem auf seinem Fahrstreifen entgegenkommenden Pkw Toyota zu verhindern, so dass die Vorderräder des Pkw VW Golf ca. 12 Meter vor der späteren Kollisionsstelle deutliche Brems-/Blockierspuren zeichneten.

Erkennbare oder von Beteiligten bzw. Zeugen angegebene Ausweichlenkbewegungen, Bremsvorgänge oder andere Reaktionen aufführen.

Wie kam es zwischen den Beteiligten zur Kollision ?
  • Trotz der Ausweichlenkbewegung seitens des Herrn Sehgut kam es zur Kollision zwischen dem Pkw VW Passat und dem Fußgänger Schmidt, wobei der Fußgänger rechtsseitig vom Frontbereich des Pkw erfasst, auf die Fronthaube aufgeladen und schließlich, nach dem der Kopf gegen die Frontscheibe prallte, nach vorn vom Fahrzeug abgeworfen wurde.
  • Trotz des Bremsversuches kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw VW Passat und dem Pkw Nissan Almera, wobei der Frontbereich des Pkw VW Passat mittig in die linke Fahrzeugseite des Pkw Nissan stieß.

Wichtig ist die Angabe, mit welchen Fahrzeugteilen / -bereichen sich die beteiligten Fahrzeuge berührt haben / zusammengestoßen sind oder mit welcher Fahrzeugfläche ein Fußgänger erfasst wurde.

Auslaufbewegungen der Beteiligten / Fahrzeuge bis zum Stillstand (Endstand / Endlage) ?
  • Durch die Kollision wurde der Pkw VW Passat um ca. 45 Grad nach links aus seiner Bewegungsrichtung gedrückt und kam ca. 8 Meter hinter der Kollisionsstelle im Kreuzungsbereich zum Stillstand.
  • Der abgeworfene Fußgänger kam unmittelbar vor der Front des bis zum Stillstand abgebremsten Pkw Ford am rechten Fahrbahnrand zur Endlage.
  • Während das Fahrrad durch den Anstoß mit dem Pkw nach vorn in Fahrtrichtung des Pkw weggestoßen wurde und nach einer kurzen Rutschstrecke auf der Fahrbahn zur Endlage kam, trennte sich der Fahrradfahrer vom Fahrrad, rutschte über den rechten A-Holm des Pkw hinweg und kam schließlich rechts neben dem abgebremsten Pkw zur Endlage.
  • Der Pkw Nissan geriet durch den leichten Anstoß in eine Drehbewegung, drehte sich um ca. 180 Grad nach rechts um die Hochachse und schleuderte anschließend nach rechts von der Fahrbahn, wo es ca. 25 Meter hinter der Kollisionsstelle im hier entlang der Fahrbahn verlaufenden, wasserlosen Straßengraben zum Stillstand kam.

Die Bewegungen und Richtungen der Fahrzeuge / Beteiligten zwischen Kollision und Stillstand (Endlage / Endlage) detailliert mit Meterangaben beschreiben.

Wurden Personen im Fahrzeug eingeklemmt oder aus dem Fahrzeug herausgeschleudert / wurden Rückhaltesysteme benutzt ?
  • Herr Meyer als Führer des Pkw BMW wurde aus der kollisionsbedingt geöffneten Fahrertür herausgeschleudert  und kam ca. 13 Meter hinter dem Fahrzeug auf der Fahrbahn zur Endlage, wobei er nach Spurenlage zuvor mit dem Oberkörper und dem Kopf gegen die Seitenschutzplanke prallte. Der Gurtzustand deutet daraufhin, dass Herr Meyer zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war (näheres siehe Unfallbefundbericht unter Ziffer 4.1.)
  • Der Beifahrer Schulz wurde im stark deformierten Pkw eingeklemmt. Herr Schulz musste durch die eingesetzte Feuerwehr unter Verwendung schweren Bergegerätes aus dem Fahrzeug befreit werden. Herr Schulz war zum Unfallzeitpunkt offensichtlich angegurtet.

 

Welche Verletzungen haben die Beteiligten erlitten (Grad der Verletzungen angeben / besteht Lebensgefahr / vor Ort verstorben) ? In welche Krankenhäuser wurden die Beteiligten transportiert (ambulante Behandlung / stationäre Aufnahme)  ?
  • Herr Meyer erlitt nach ersten Erkenntnissen ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und schwere innere Verletzungen im Bauch- und Thoraxbereich. Er war bewusstlos und nicht ansprechbar. Es waren keine Vitalfunktionen vorhanden. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen vor Ort durch Frau Dr. Flink (NEF des Klinikum Hannover Nordstadt) verstarb Herr Meyer noch vor Ort auf der Fahrbahn. Der Tod wurde von Frau Dr. Flink um 14.38 Uhr festgestellt und bescheinigt. Der beschlagnahmte Leichnam wurde vom Bestatter Kirst zur Pathologie der rechtsmedizinischen Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover überführt.
  • Herr Schulz erlitt nach Angaben des Notarztes Dr. Friese (NEF Christoph 4) eine rechtsseitige Becken- und Oberschenkelfraktur und einen Milzriß. Nach notärztlicher Erstversorgung vor Ort wurde er mit dem Rettungshubschrauber Christoph 4 zur Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geflogen und dort nach einer Notoperation stationär auf Station 71 aufgenommen. Nach ersten Auskünften der Ärzte besteht akute Lebensgefahr.
  • Frau Wohlauf wurde leicht verletzt. Sie zog sich eine leichte Prellung am linken Oberschenkel zu und klagte vor Ort über zunehmende Nackenschmerzen, so dass der Verdacht eines HWS-Schleudertraumas besteht. Sie wurde mit dem Rettungswagen zum Kreiskrankenhaus Großburgwedel transportiert und dort ambulant behandelt.
Entstanden Sachschäden an Fahrzeugen oder Verkehrseinrichtungen ?
  • An allen beteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Während der Pkw VW Golf fahrbereit blieb, war der Pkw Ford Escort nicht mehr fahrbereit und musste durch das Abschleppunternehmen Seitz & Meier abgeschleppt werden.
  • Desweiteren entstand Sachschaden an der Mittelschutzplanke (7 Elemente wurden eingedrückt).
Zusatzangaben je nach Unfallgeschehen (Verkehrstüchtigkeit, Blutentnahmen, Führerscheinmaßnahmen, Beschlagnahmen / Sicherstellungen, Gutachtenerstellungen, usw.)
  • Herr Trinkfest stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Neben dem starken Alkoholgeruch in der Atemluft hatte er Ausfallerscheinungen wie einen sehr unsicheren Gang und eine sehr verwaschene Aussprache. Ein um 17.45 Uhr von ihm freiwillig durchgeführter Alkomat-Test bei der PI Hannover-Mitte ergab eine Atenalkoholkonzentration von 0,74 Promille. Deshalb wurde von mir die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, die um 18.35 Uhr unter Ident-Nr. 123435 durch Arzt Siegfried bei der PI Hannover-Mitte durchgeführt wurde.
  • Der von Herr Trinkfest mitgeführte Führerschein wurde einbehalten. Da Herr Trinkfest Widerspruch gegen die Maßnahme einlegte, wurde der Führerschein widerspruchslos beschlagnahmt.

 

Verweis auf weitere Berichte
  • Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Unfallbefundbericht zu entnehmen.
 




Zusatzblatt zur Unfallanzeige:

Bei minder schweren Unfällen, bei dem ein ausführlicher Unfallbefundbericht nicht unbedingt erforderlich ist, habe ich mir angewöhnt, einige wichtige Angaben zum Unfall in einem separaten Zusatzblatt zusammenzufassen. Diese Angaben gehören nicht unbedingt in den Unfallhergang hinein, sind aber insbesondere bei späteren Gerichtverhandlungen von Bedeutung:

1. Eingesetzte Polizeibeamte und deren Maßnahmen

2. Endstände und Endlagen von beteiligten Fahrzeugen / Personen

3. Spuren auf der Fahrbahn

4. Ergänzende Angaben zur Unfallörtlichkeit

5. Ergänzende Angaben zur Fahrbahnbeschaffenheit

6. Ergänzende Angaben zu den Lichtverhältnissen / zur Witterung

7. Maßnahmen



>>> Die Vorlagen stehen hier als Download bereit <<<






Der Unfallbefundbericht:

Bei schweren Unfällen ist es oftmals erforderlich, neben der Unfallanzeige, aus der der Unfallhergang hervorgeht, einen gesonderten Unfallbefundbericht zu fertigen. Hauptsächlich dient der Unfallbefundbericht dazu, bei einer Gutachtenerstellung dem Sachverständigen die erforderlichen Daten in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.

Neben den bereits in der Unfallanzeige gemachten Angaben sind im Unfallbefundbericht zusammenfassende, erweiterte und ergänzende Angaben zum Einsatzablauf, objektiven Unfallbefund und getroffenen Maßnahmen zu machen. Es bietet sich an, sich an die unten aufgeführten Inhalte zu halten. Dabei sind die Überschriften dem Unfallgeschehen anzupassen bzw. ggf. zu löschen.



Inhalte eines Unfallbefundberichts:

1.      Eingang der Meldung / Auftrag:

2.      Eintreffen und Befund an der Unfallstelle:

Feststellungen an der Unfallstelle bezüglich:

 2.1. Personen:

2.2. Endstände von beteiligten Fahrzeugen:

2.3. Spuren auf der Fahrbahn oder an Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen:

2.4. Bestimmung der Kollisionsstelle:

 

3.      Beschreibung der Unfallstelle:

3.1. Allgemeine Beschreibung der Unfallörtlichkeit:

3.2. Richtungsfahrbahnen und Fahrstreifen:

3.3. Fahrbahnverlauf:

3.4. Vorfahrtregelung / Lichtzeichenanlage / Querungsmöglichkeiten von Fußgängern:

3.5. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten / Geschwindigkeitsbeschränkungen / sonstige Streckenverbote:

3.6. Zustand der Fahrbahn:

3.7. Sichtbehinderungen:

3.8. Lichtverhältnisse / Straßenbeleuchtung / Stör- oder Fremdbeleuchtung:

3.9. Witterung:

 

4.      Beschädigungen / Spuren an den Fahrzeugen / ergänzende Fahrzeugdaten:

  

5.      Verletzungen der beteiligten Personen / Todesfeststellung:

 

6.      Angaben über die Verkehrstüchtigkeit beteiligter Personen:

 

7.      Maßnahmen und sonstige Hinweise:

7. 1. Strafprozessuale Maßnahmen:

 

7. 2. sonstige Maßnahmen:

 

7. 3. sonstige Hinweise:

 

>>> Die Vorlagen stehen hier als Download bereit <<<


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