Antragspuren

Entstehung :

Antragspuren (auch Abriebspuren, Anschmierungen, Anschmelzungen) entstehen bei Berührungen zweier Gegenstände an / in Fahrzeugen oder an / von Personen, wobei Materialien des einen Gegenstandes auf die Oberfläche des anderen angeschmiert, angeschmolzen, angetragen oder abgerieben werden. Am häufigsten werden am Fahrzeug Lacke, Gummi und Kunststoffe übertragen, im Fahrzeug sind dies Blut, Haare und Gewebe (biologische Spuren) und Textilfasern.


Aussagekraft :

Antragspuren geben Auskunft über die Bewegungsrichtung, den Bewegungsablauf und die Stellung der Unfallbeteiligten zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes. Des weiteren dienen sie aber auch zur Identifizierung beteiligter Fahrzeuge (durch Lackuntersuchungen und Vergleich der Spurenbilder) und Personen bzw. des Fahrers (durch Gewebe -und Blutuntersuchungen).


Sicherung :

Vermessen, fotografieren, falls erforderlich Entnahme von Material- und Gewebeproben



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