2. Asservierung von Fahrzeuglampen:
Die Rekonstruktion des Brennzustandes einer Fahrzeuglampe beginnt bereits bei der Sicherstellung der Lampe aus dem Unfallfahrzeug und endet mit dem Versand ins Labor und der dortigen Untersuchung. Versäumnisse und Fehler, die bei der Asservierung geschehen, sind in aller Regel nicht wieder gut zu machen. Zur Asservierung gehört also nicht nur der Ausbau der Lampe aus dem Unfallfahrzeug, sondern das gesamte Umfeld der Spurensicherung nach dem Schadensereignis. Zum besseren Verständnis der nachfolgend aufgeführten Hinweise soll das Auftreten bestimmter Spurenbilder im Zusammenhang mit dem Unfallereignis kurz erläutert werden.
Die aussagekräftigsten Merkmale zur Rekonstruktion des Brennzustandes einer Lampe sind an den Glühwendeln festzustellen. Unter der Einwirkung von Stoßkräften entstehen an einer glühenden Wendel durch Massenkräfte plastische Verformungen, auch wenn der Glaskolben der Lampe nicht zerstört wird.
Wird der Glaskolben der Lampe zerstört, können außer plastischen Wendelverformungen noch zusätzliche Merkmale an der Wendel auftreten.
Kalte Wendeln reagieren chemisch nicht mit Luftsauerstoff, die Drahtoberfläche bleibt metallisch blank. Glühende Wendeln reagieren je nach Temperatur mehr oder weniger stark mit Luftsauerstoff. Es entstehen an der Drahtoberfläche Oxidationserscheinungen. Außerdem können an glühenden Wendeln Glassplitter vom zerstörten Glaskolben anschmelzen.
Oxidationserscheinungen können sich auch an anderen metallischen Lampenteilen, wie z. B. der Abblendkappe, bilden, wenn diese einer starken Wärmestrahlung ausgesetzt sind und der Glaskolben der Lampe beim Unfall zerstört wird.
Die Kenntnis dieser Zusammenhänge macht deutlich, dass für eine sichere Interpretation des Spurenbildes der Spurensicherung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Es sollten daher für den Ausbau und die Behandlung der Lampen folgende Hinweise beachtet werden:
Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeuges darf nach dem Schadensereignis nicht mehr, auch nicht probehalber, unter Spannung gesetzt werden. Sollte dies trotzdem geschehen sein, so ist darüber Mitteilung zu machen. Die zu untersuchenden Lampen sind auszubauen, notfalls auch zusammen mit dem kompletten Lampengehäuse. Dabei sind alle erreichbaren Teile, die evtl. von Bedeutung sein könnten, sicherzustellen.
Position und Aufgabe der ausgebauten Lampen sind eindeutig zu beschreiben. Die Lampen sind entsprechend zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist bei Soffittenlampen die Einbaulage anzugeben.
Die Lichtschalterstellung ist nach Möglichkeit festzuhalten.
Nach dem Ausbau der zu untersuchenden Lampen ist festzustellen, ob an den verbleibenden Kabelverbindungen Spannung liegt und die Masseverbindung einwandfrei ist. Dies geschieht am einfachsten durch Einsetzen einer Ersatzlampe. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Kleinkrafträdern, ist es unerlässlich, die gesamte elektrische Anlage auf Funktion zu überprüfen.
Der Ausbau von stark beschädigten und zusammengequetschten Lampen ist oft schwierig, aber genauso lohnend.
Einzelheiten des Unfallherganges mit Angabe von Lage und Schwere der Schäden am Fahrzeug sind für die Erstellung des Gutachtens unbedingt erforderlich. Sofern vorhanden, sind Fotos beizufügen. Die Angabe von Auftraggeber, Fahrzeugtyp und Erstzulassung (Baujahr) sollte nicht fehlen.
Die Verpackung für den Versand muss so erfolgen, dass weder Teile verloren gehen können, noch erhebliche Stöße bzw. Erschütterungen auf die Teile ungedämpft einwirken können. Befinden sich vor dem Versand Wendelteile lose im Glaskolben, so ist dies - sofern ersichtlich - im Begleitschreiben zu vermerken. Die Sendung ist mit dem Vermerk "Vorsicht Glas" zu versehen.