Entstehung :

Biologische Spuren sind ausgeschiedene, ausgetretene, abgeriebene oder abgetrennte Stoffe oder Teile eines Organismus (Mensch, Tier oder Pflanze). Im Rahmen eines Unfallgeschehens sind dies hauptsächlich Blut, Erbrochenes, Kot und Urin, Haare oder Federn, Gewebe und Sekrete, Hirnmasse, Körper- und Knochenteile, Pflanzenteile.

Aussagekraft :

Biologische Spuren auf der Fahrbahn geben Aufschluss über den Unfallverlauf (z.B. bei Auffinden von Federn, Tierhaaren und Pflanzenteilen), die Abwurfweite und Aufschlagstelle von unfallbeteiligten Personen (bei Auffinden von Haaren und Gewebe) und die Endlage dieser Personen (größere Lachen von Körperflüssigkeiten deuten auf längere Liegezeit hin). Außerdem lassen Blutspritzer die Antragsrichtung erkennen und Bluttropfen geben Auskünfte über den Weg von der unfallbedingten Endlage bis zum Ort, wo die ärztliche Versorgung stattgefunden hat.

Bei Unfallfluchten oder sonstigen Straftaten dienen biologische Spuren auch zur Identifizierung eines Tatverdächtigen.

Sicherung :

Markieren, skizzieren, fotografieren, falls erforderlich Gewebeproben entnehmen

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