Die Kollisionsstelle

Die Kollisionsstelle ist der Ort, an der die Kollisionspartner sich berührten, zusammengestoßen oder zusammengeprallt sind. Für die Unfallrekonstruktion ist die Bestimmung des Kollisionsortes ein wesentlicher Bestandteil. Deshalb sollte bei der Spurensuche während Unfallaufnahme das Hauptaugenmerk auf die Bestimmung der Kollisionsstelle liegen, die durch folgende Merkmale erkannt und festgelegt bzw. eingegrenzt werden kann:

  • eindeutig erkennbare Spuren (direkte Kollisionsmerkmale)

  • hinweisende Spuren (indirekte Spuren)

  • ausschließende Spuren

  • Eingrenzung der Kollisionsstelle durch Ermittlung des Wegkorridors

1. direkte Kollisionsspuren :

Die wesentlichen Spuren, die die Kollisionsstelle markieren, sind bereits schon im vorangegangenen Kapitel "Spuren auf der Fahrbahn" aufgezeigt und angesprochen worden. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Spuren sollen diese hier nochmals besprochen und erläutert werden. Zu diesen Spuren und Spurenmerkmalen, die eindeutig auf die Kollisionsstelle hindeuten, gehören:

  • Spurstörungen (Knicke, Verstärkungen, Wellen oder Aussetzer)

  • Radierspuren

  • Schlagmarken

  • Wendemarken

Spurstörungen :

Diese entstehen, wenn während der Spurenzeichnung (meistens Brems- / Blockierspuren, aber auch Kratzspuren) eine äußere Kraft auf das Spuren erzeugende Fahrzeug einwirkt. Diese äußere Kraft ist die Kollision mit dem Unfallgegner, die Richtungsänderungen oder fahrdynamische Veränderungen des spurenerzeugenden Fahrzeuges zur Folge haben. Eine Richtungsänderung während der Vollbremsphase macht sich als Spurenknick bemerkbar.

Der Beginn der Richtungsänderung (des Spurenknickes) markiert demnach die Stelle, an der sich zum Zeitpunkt der Kollision das Spuren erzeugende Rad befand. Unter Hinzuziehung der Fahrzeugumrisse und der Deformationsmerkmale lassen sich somit die Position des spurenerzeugenden Fahrzeuges während der Kollision und die Kollisionspositionen der Kollisionsgegner zueinander bestimmen.

Nicht nur bei Pkw-Pkw-Kollisionen kann man diese Spurenknicke antreffen. Auch bei Kollisionen von Pkw mit Fahrrädern oder Fußgängern sind kollisionsbedingte Richtungsänderungen des Pkw feststellbar, die sich als Spurenknicke bemerkbar machen. Diese Richtungsänderungen sind jedoch nicht so auffällig ausgebildet wie bei Pkw-Pkw-Kollisionen. Deshalb kommen zur Bestimmung von Pkw-Fahrrad und Pkw-Fußgänger-Kollision weitere Komponenten zum Tragen, die nun erläutert werden:

Bei Kollisionen von Pkw mit Fahrrädern oder Fußgänger werden diese oftmals auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen. Hierdurch bedingt kommt es zu Ein- und Ausfederungsvorgängen, so dass entweder Drücke auf die Pkw-Räder ausgeübt werden oder die Räder entlastet werden. Durch diese Ent- oder Belastungen der Räder entstehen während der Vollbremsphase innerhalb der Brems- / Blockierspuren Störungen, die sich als Aussetzer (bei Entlastung des Rades), Verstärkungen (bei Druck auf das Rad) oder aber auch als wellenförmige Ausbildung der Brems- / Blockierspur bemerkbar machen. Daraus kann man folgern, dass die Kollision unmittelbar vor dem Beginn dieser Spurenausbildungen stattgefunden haben muss und die Kollisionsstelle sich in Fahrtrichtung des spurenerzeugenden Pkw direkt davor befindet.

Radierspuren :

Räder von Fahrzeugen, die kollisionsbedingt weggeschleudert oder weggestoßen werden, stehen während der Kollision kurzfristig so unter Druck, dass die meist quer zur Fahrtrichtung beschleunigten Fahrzeugräder auf der Fahrbahnoberfläche radieren und einen deutlich erkennbaren Abrieb in Form einer Radierspur hinterlassen.

Diese Radierspuren, die auch unter günstigen Umständen auch von Fahrradreifen gezeichnet werden können, kennzeichnen die Position des spurenerzeugenden Rades während der Kollision und eignen sich ebenfalls hervorragend unter Berücksichtigung der Fahrzeugumrisse und Deformationsmerkmale zur Bestimmung der Kollisionsstelle.

Unter sehr günstigen Umständen (spurentechnisch gesehen) hinterlassen auch Schuhsohlen von Fußgängern Radierspuren. Diese sind jedoch, falls vorhanden, nicht deutlich erkennbar und schnell vergänglich, da das abgeriebene Sohlenmaterial nur locker auf der Fahrbahnoberfläche aufgerieben wurde. An der Schuhsohlenfläche sind dementsprechende streifige Abriebspuren oder sogar Abschmelzungen erkennbar. Sind diese als eindeutige Schuhsohlenabriebspuren feststellbar, so markieren sie die Position des Standbeines vom Fußgänger zum Zeitpunkt der Kollision und somit die Kollisionsstelle.

Schlagmarken :

Kollidieren zwei massenstarke Fahrzeuge miteinander, so werden Fahrzeugteile oder auch ganze Bodengruppen in die Fahrbahnoberfläche hineingedrückt. Es entstehen Beschädigungen an der Fahrbahnoberfläche, die als punktuelle bzw. leicht in die Länge gezogene (ovale) Schlagmarken erkennbar sind. Solche starken Fahrbahnbeschädigungen markieren eindeutig die Kollisionsstelle, wenn diese als Aufschlagstellen von schwereren Teilen (abgerissene Fahrzeugteile, Motorblöcke und Ladungsteile, die weggeschleudert wurden) nicht in Frage kommen und auszuschließen sind.

Die auf dem linken Bild als Nr. 8 markierte Ansammlung tiefer Schlagmarken kennzeichnet die Kollisionsstelle zwischen einem Pkw und einem Lastzug. Diese entstanden, als Pkw-Teile (Bodengruppen) tief in den Asphalt gedrückt wurden.

Wendemarken :

Wendemarken sind eine Sonderform, da sie wie die o. a. Spurstörungen keine eigene Spurenart bilden, sondern lediglich durch die Art ihrer Form und Ausbildung sich von den anderen Spurenzeichnungen abheben und somit auf die Kollisionsstelle hindeuten. Kollidieren zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Massen miteinander, so wird das massenärmere Fahrzeug (bereits liegendes Fahrrad oder Motorrad, leichter Pkw,...) meistens durch die Kollision in Fahrtrichtung des massenstärkeren Fahrzeuges (Lkw, Bus, Geländefahrzeug,...) zurückgestoßen. Hierbei kann vom massenärmeren Kollisionsgegner bereits durch die Kollision eine Spur in Form von Radier- / Druckspur (durch die Räder) oder Kratzspuren (durch niedergedrückte Fahrzeugteile) auf die Fahrbahn gezeichnet werden. Diese Spuren bilden sich dann durch die abrupte Rückwärtsbeschleunigung (Wende) als so genannte Wendemarken in Haken- oder Hufeisenform aus.

Die hier abgebildete Kratzspur wurde durch ein bereits liegendes, auf der Fahrbahn rutschendes Motorrad verursacht, das durch die Kollision mit einem Lkw auf die Fahrbahn gedrückt und sofort während der Spurenzeichnung in Fahrtrichtung des Lkw beschleunigt und zurückgestoßen wurde. Dadurch entstand diese, in Hufeisenform ausgebildete Wendemarke.

2. indirekte Kollisionsspuren :

Neben den zuvor beschriebenen Spuren, die ihrer Entstehung her eindeutig die Kollisionsstelle markieren, gibt es Spuren, die lediglich auf die mögliche Kollisionsstelle hinweisen. Diese Spuren entstanden meist in der Auslaufphase des Zusammenstoßes, also nach der Kollision. Durch die Rückverfolgung solcher Spuren lässt sich die Kollisionsstelle oftmals eingrenzen.

Zu diesen Spuren zählen Kratzspuren, Schleifspuren und (Rotations-) Schleuderspuren, aber auch Flüssigkeitsspuren (entweder Betriebsflüssigkeiten oder von Personen oder als Ladung mitgeführte Flüssigkeiten in Behältern, die durch den Aufschlag aufplatzen und sich verteilen). Im günstigsten Fall findet man mehrere diese Spurenarten. Ein vereinfachtes Spurenbild könnte dann wie folgt aussehen (Spuren der Einlauf- und Kollisionsphasen wurden absichtlich weggelassen):

Zur Erklärung: nach einer Fahrrad-Pkw-Kollision werden der Fahrradfahrer und das Fahrrad weggeschleudert. Die Bekleidung des Fußgängers hinterlassen während der Rutschphase Schleifspuren; die Gürtelschnalle kleine geradlinige Kratzspuren. Das Fahrrad hinterlässt ebenfalls Kratzspuren auf der Fahrbahnoberfläche. Ein vom Radfahrer mitgeführter Tetrapack mit Tomatensaft fliegt ebenfalls weg und zerplatzt auf der Fahrbahn. Beim Pkw selbst wird der Behälter für das Scheibenwischwasser stark beschädigt und das Wasser ergosst sich als Flüssigkeitsspur auf die Fahrbahn. Die Kollisionsgegner und mitgeführten Gegenstände hatten zum Zeitpunkt der Kollision einen gemeinsamen Standort, aus dessen Position sie sich in der Auslaufphase wieder entfernten und hierbei bis zur Endlage o. a. Spuren hinterlassen hatten. Durch Rückverfolgung dieser Spuren zum Ausgangspunkt (geradlinige Verbindung von der Endlage und der Spuren) ergibt sich ein Schnittpunkt, in dessen Bereich die Kollisionsstelle anzunehmen ist.

3. ausschließende Spuren :

Fehlen an der Unfallstelle auch solche hinweisenden Spuren, so bleibt nur die Eingrenzung der Kollisionsstelle durch Spuren, die eindeutig der Auslaufphase zuzuordnen sind. In Bereichen, in denen diese Spuren festgestellt werden, kann die Kollision nicht stattgefunden haben. Die Kollision muss demnach (in Fahrtrichtung des Spuren erzeugenden Fahrzeuges/Gegenstandes) vor der Endlage dieser Spuren stattgefunden haben. Zu diesen Spuren gehören Lacksplitter, Glasscherben von Scheinwerfern, Glassplitter von Scheiben und sonstige Material- und Situationsspuren (auch Endlagen/Endstände der beteiligten Personen/Fahrzeuge) mit einer freien, unveränderten Flugbahn bis zur Endlage. Hierbei sollte man beachten, dass leichte Materialien schnell in ihrer Lage verändert werden und zu fehlerhaften Rückschlüssen führen könnten. Auch zurückgeprallte oder durch Personen weggetragene / mit den Füssen weggestoßene Materialen können Trugschlüsse hervorrufen.

Jedoch lässt sich dennoch die Kollisionsstelle einigermaßen eingrenzen, so dass z. B. eine intensivere Spurensuche in dem in Betracht kommenden Bereich stattfinden kann, die letztendlich doch zum Auffinden eindeutiger Kollisionsspuren führen könnte.

4. Eingrenzung der Kollisionsstelle :

Eine weitere Möglichkeit zur Eingrenzung der Kollisionsstelle bei fehlenden Spuren ist die Berechnung des Wegkorridors. Bei einer Pkw-Fußgänger-Kollision steht meistens der zurückgelegte Wegekorridor des Pkw fest (roter Pfeil in der Skizze). Lässt sich nun der Wegekorridor des Fußgängers ermitteln (blauer Pfeil), so bildet der Schnittpunkt beider Wegkorridore den möglichen Kollisionsort (schwarzer Kreis). Zur Ermittlung des Wegkorridors von Fußgängern, aber auch von Radfahrern, kommen neben Zeugenaussagen hauptsächlich Lücken, Öffnungen und Querungsmöglichkeiten zwischen baulichen Hindernissen (Mauern, Geländer, Absperrungen, Hecken, Häuserfronten), geparkten Fahrzeugen und sonstige Sperren, die ein Hindernis bilden und die ein sich normal bewegender Verkehrsteilnehmer nicht überwinden würde, in Betracht. Weitere sich ergebene Wegkorridore (grüner Pfeil) müssen dabei ausgeschlossen werden. Stehen die Wegekorridore beider Unfallbeteiligten fest, so lässt sich die Kollisionsstelle im Bereich des Schnittpunktes beider Korridore eingrenzen, in dessen Bereich eine eingehende Spurensuche erfolgen sollte.

Oftmals dient eine Kombination der oben erläuterten Möglichkeiten zur Bestimmung der genauen Kollisionsstelle.

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