Häufig muss die Frage geklärt werden, ob die beteiligten Fahrzeuginsassen die im Fahrzeug vorhandenen Rückhalte- und Sicherungssysteme benutzt haben, also angegurtet waren.

Ist die Gurtzunge noch im Gurtschloss eingerastet und das Gurtband zur Bergung der Person durchtrennt, so kann man davon ausgehen, dass diese Person zum Unfallzeitpunkt angeschnallt war (evtl. die Aussagen der Ersthelfer und Rettungskräfte hinzuziehen).

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Hängt der Gurt eingerollt im Aufnahmesystem und ist durch den Gurtstraffer fest und unbeweglich eingezogen, so wird dieser Gurt nicht zum Anschnallen der Person herausgezogen worden sein. Diese Person auf diesem Sitz war nicht angeschnallt.

Zur Klärung der Frage, ob eine Person angeschnallt war, sollte man sich die Gurtzunge näher ansehen. Durch die plötzliche Reibung mit Reibungshitze des Gurtes über die Umlenklasche der Gurtzunge entstehen hier durch die Struktur des Gurtes deutliche Spuren in Form von streifenförmigen Riefen und Abriebspuren, eventuell mit leichten Verschmelzungen, Dehnungen und Aufrauhung des Gurtbandes.

Gurtzunge eines nichtangelegten Gurtes

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Gurtzunge eines angelegten Gurtes

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Gurtzunge eines angelegten Gurtes

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Eine Besonderheit hatte sich bei dem nachfolgend dargestellten Unfallgeschehen abgespielt: durch die Wucht der seitlichen Kollision mit einem Straßenbaum wurde das Gurtband vom Sicherheitsgurt des Fahrersitzes durchgerissen; möglicherweise begünstigt durch die scharfkantigen Karosserieteile, die sich durch die Kollision aufgefalzt hatten. Die Gurtzunge steckte noch im Gurtschloss; das Gurtband wies deutliche Anschmerzspuren auf.

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