Checkliste für Polizeibeamte:

Anhand der sehr ausführlichen Ausführungen mit eindrucksvollen Bilddokumentationen, für die ich mich bei Herrn Dr. Ing. Georgiadis von der DEKRA Hannover bedanken möchte, habe ich versucht, zusammenfassend eine Checkliste für Polizeibeamte aufzustellen, die natürlich jederzeit aufgrund von ergänzenden Hinweisen und Tipps erweitert werden kann:

Grundsätzliches:

  • Niemals durch Einschalten der Beleuchtung versuchen, die Funktion der Beleuchtungsanlage zu überprüfen, wenn zuvor die Glühlampen nicht ausgebaut und durch Ersatzlampen ausgetauscht wurden und die Schalterstellung der Lichtschalter festgehalten wurde.

  • Nicht nur zerstörte / defekte Glühlampen sicherstellen, sondern auch unzerstörte Glühlampen ausbauen.

  • Bei zerstörten Glühlampen versuchen, die fehlenden Bruchstücke der Glühlampe (Glaskolben, Glühwendel, Abblendkappe,...) zu suchen und sicherzustellen (Bruchstücke verschiedener Glühlampen bei der Sicherstellung nicht mischen, also getrennte Sicherstellungsgefäße / -beutel benutzen).

  • Sichergestellte Glühlampen /-brüchstücke vor weiterer Zerstörung / Veränderung durch geeignete Verpackung schützen

Vom Unfallbeteiligten wird behauptet, dass das Fahrzeug des Unfallgegners unbeleuchtet war:

  • Schalterstellung des Lichtschalters festhalten und dokumentieren (Schalterstellung nicht verändern / Licht in keinem Fall einschalten)

  • Veränderungen der Schalterstellung durch die Beteiligten vor Eintreffen der Polizei hinterfragen und dokumentieren

  • beim Frontschaden natürlich die beiden Glühlampen aus den Frontscheinwerfern (Ablend-/Fernlichtlampe und Standlichtlampe) ausbauen und sicherstellen bzw. zerbrochene Bruchstücke der Glühlampe suchen und sicherstellen (siehe Anmerkung oben)

  • bei starken Frontanstößen, bei dem die Kollisionsenergie bis in den Heckbereich des Fahrzeuges übertragen worden sein könnte und Veränderungen auch in den Heckglühlampen zu erwarten sind, auch die Glühlampen der Rückleuchten sicherstellen.

  • Nach Möglichkeit Einbauposition / Sockelringstellung vor dem Herausdrehen der Glühlampen markieren und dokumentieren

  • Erst nach dem Ausbau der Glühlampen durch Einsetzen von Ersatzglühlampen die Funktionsprüfung vornehmen und das Licht (soweit aufgrund der Beschädigungen noch möglich) einschalten. Dieser Punkt ist eher theoretisch, da im Streifenwagen nur selten Ersatzglühlampen mitgeführt werden. Aber vielleicht sollte man aus diesem Grund ein Glühlampenset und Ersatzsicherungen auf der Dienststelle bereithalten)

  • Auf die Funktion der Sicherungen achten und diese ggf. sicherstellen

  • Je nach Ausmaß / Schwere des Verkehrsunfalls das gesamte Fahrzeug sicherstellen und eine Untersuchung durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Mit dem Fahrzeug natürlich auch die Bruchstücke zerbrochener Glühlampen sicherstellen

  • auch bei Fahrrädern nach oben aufgeführten Grundsätzen vorgehen. Hierbei auf die Stellung des Dynamos achten und kollisionsbedingte Veränderungen berücksichtigen / Kabelverbindungen überprüfen

Vom Unfallbeteiligten wird behauptet, dass das Fahrzeug des Unfallgegners vor der Einmündung geblinkt hatte und dann doch geradeaus weitergefahren ist:

  • bereits nach 2 bis 3 Blinkerintervallen haben sich die Glühwendel der Blinkerlampen soweit erwärmt, dass bei einer darauf folgenden Kollision mit Veränderungen in der Glühlampe gerechnet werden kann. Eine Sicherstellung der vorderen und der seitengleichen hinteren / seitlichen Blinkerglühlampe bietet sich deshalb schon an, wobei an den letztgenannten Lampen nur bei heftigen Kollisionen oder anstoßnaher Lage mit Veränderungen gerechnet werden kann

  • sollte der Fahrtrichtungsanzeiger ca. 2 sek. oder länger vor der Kollision bereits wieder ausgeschaltet worden sein, so haben sich die Glühfäden bereits soweit abgekühlt, dass eine Veränderung am Glühwendel nicht mehr zu erwarten sind. Diese Tatsache entbindet jedoch nicht von der Sicherstellung und weiteren Untersuchung durch Sachverständige

  • ansonsten gelten die oben aufgeführten Grundsätze des vorherigen Abschnittes

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