Charakteristik :

Gegenverkehrskollisionen sind dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Fahrzeuge unter einem Winkel ihrer Bewegungsbahnen in der Größenordnung von 180 Grad miteinander kollidieren, das heißt ein Fahrzeug gerät aus, im Folgenden näher beschriebenen Gründen, auf den Fahrstreifen, auf dem sich bereits ein Fahrzeug in entgegengesetzter Fahrtrichtung bewegt, also diesem entgegenkommt.

Ursache hierfür kann sein:

  • das unfallverursachende Fahrzeug übersieht vor Beginn eines Überholmanövers das entgegenkommende Fahrzeug und wechselt auf die Gegenspur. Hier liegt also ein gewollter Fahrstreifenwechsel vor.

  • das unfallverursachende Fahrzeug erkennt auf seinem Fahrstreifen ein Hindernis (Stauende, Tier, usw.) und weicht nach links auf die Gegenspur aus, um einen Aufprall zu verhindern oder leitet eine Vollbremsung ein, wobei durch den Lenkeinschlag und der eingeschränkten Lenkbarkeit das Fahrzeug auf die Gegenspur rutscht,

  • das unfallverursachende Fahrzeug gerät, meist in Rechtskurven, aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenspur,

  • das unfallverursachende Fahrzeug gerät infolge Unachtsamkeit oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers auf die Gegenspur,

  • das unfallverursachende Fahrzeug gerät infolge eines Schleudervorganges auf die Gegenspur. Hierbei schleudert dieses Fahrzeug häufig auch seitlich in das entgegenkommende Fahrzeug (Front-Seiten-Kollision). Vorausgegangen ist meist das Abkommen eines Rades von der Fahrbahn oder Schleudervorgänge infolge Fahrbahnglätte bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Häufig lassen sich diese Ursachen nicht zweifelsfrei klären. In Fällen, in denen der Unfall einen hohen Sachschaden verursacht oder gar ein Menschenleben gefordert hat, entsteht daher nicht selten ein Rechtsstreit über die Ursache des Unfalls. Hier kann sich derjenige glücklich schätzen, der im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, die auch Verkehrsunfälle abdeckt. Denn eine solche Auseinandersetzung kann langwierig und dadurch sehr teuer werden. Möglich ist es auch, dass solche gerichtlichen Streitereien in Vergleichen enden. Auch dann ist ein guter Rechtsbeistand wichtig.


Unfalltypische Spuren :

Bei dem geplanten Fahrstreifenwechsel zur Durchführung eines Überholvorganges erkennen beide Kollisionsgegner meistens zu gleicher Zeit je nach Sichtverhältnisse und Reaktionsvermögen, die Gefahr und leiten eine Vollbremsung ein. Hierdurch unlenkbar geraten beide Fahrzeuge aufgrund der Fahrbahnseitenneigung immer weiter zum Fahrbahnrand hin und haben so keine Möglichkeit mehr, aneinander vorbeizufahren oder auszuweichen, so dass der Frontalzusammenstoß unabwendbar die Folge ist. In dieser Phase werden hier stark ausgeprägte Brems- und Blockierspuren beider Fahrzeuge festzustellen sein. Ist ein Schleudervorgang die Ursache für das Verlassen des Fahrstreifens, so werden üblicherweise Drift- oder Schleuderspuren erkennbar sein. Gerät das Fahrzeug infolge überhöhter Geschwindigkeit oder Unachtsamkeit bzw. Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers auf die Gegenspur, zeichnen sich in der Einleitungsphase oft keinerlei Bremsspuren, ggf. jedoch Driftspuren auf der Fahrbahn ab.

Während der Kollisionsphase werden die Fahrzeugfrontbereiche häufig heruntergedrückt, so dass Teile des Unterbodens auf die Fahrbahn schlagen und tiefe Schlagspuren hinterlassen. Bei nur teilweiser Deckung der Frontpartien der Kollisionsgegner beim Aufprall beginnen sich die Fahrzeuge um die Hochachse zu drehen. Ist dies der Fall, sind Rotationsschleuderspuren die Folge. Prallen Fahrzeuge mit sehr unterschiedlichen Massen oder Eigengeschwindigkeiten aufeinander, so wird das massenärmere bzw. langsamere Fahrzeug heruntergedrückt und sofort in Gegenrichtung zurückbeschleunigt. Druck- und Radierspuren in Form von haarnadelförmigen Wendemarken hinterlässt ein solcher Vorgang auf der Fahrbahn.

Typische Verletzungsbilder der Insassen :

Je nach Fahrzeugausstattung und technischer Sicherheitseinrichtungen kann es zu folgenden Vorgängen kommen, die zu Verletzungen führen:

mit Gurtschutz:

Kopfanstoß auf das Lenkrad, Stauchung des Sprunggelenks auf und an den Pedalen, Mittelhandstauchung zwischen Daumen und Zeigefinger durch das Lenkrad

ohne Gurtschutz kommt es zu:

Kopfstoß in die Windschutzscheibe, Gesichtsschädelaufprall auf den oberen Lenkradkranz, Brustkorbaufprall auf Lenkrad oder Armaturentafel, Stauchung des Sprunggelenks auf und an den Pedalen, Knieaufprall unter die Armaturentafel, Mittelhandstauchung zwischen Daumen und Zeigefinger durch das Lenkrad, Handaufprall an die Windschutzscheibe.

Hierdurch ergeben sich, zumindest bei den Frontinsassen, häufig folgende Verletzungen: Glasschnittwunden im Gesicht, Schädelhirnprellung, Gehirnerschütterung, Hirnblutungen, Gesichtsschädelbruch, Zahnausbruch, Lippenplatzwunde, Halswirbelsäulenverletzung, Brustkorbprellung, Atemschmerzen, Rippen- und Brustbeinbruch, Lungen- und Herzquetschung, Aortaabriss, Gewebsriss an Leber und Milz, Kniescheibenbruch, Oberschenkelbruch, Fuß- und Sprunggelenkverletzungen, Verletzungen entlang des Gurtverlaufs (Prellungen, Blutergüsse, Abschürfungen).

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