Einleitung:

Nach der Unfallaufnahme vor Ort ist, sofern es nicht nicht um eine Aufnahme nach dem vereinfachten und abschließenden Unfallaufnahmeverfahren handelt, eine Verkehrsunfallanzeige zu fertigen, in dem auch der Unfallhergang beschrieben werden muss.

Bei schweren Unfällen, spurenträchtigen Unfallabläufen und Unfällen, bei denen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu erwarten ist, wird in der Regel zusätzlich noch ein ausführlicher Unfallbefundbericht gefertigt.

Bei minder schweren Unfällen ist anstatt eines Unfallbefundberichtes ein Zusatzblatt mit weiteren Angaben zum Unfall sinnvoll.

Regelmäßig erreichen mich Anfragen von Kollegen/-innen, die bei mir Muster von Unfalltexten zur Beschreibung des Unfallherganges und Muster von Unfallbefundberichten anfordern. Dieser Umstand hat mich dazu bewegt, hier Musterbeispiele und Hinweise zu diesem Themenbereich anzubieten und Vorlagen als Download bereitzustellen.

Jeder muss seinen eigenen Stil finden, wie man den Unfallhergang im Text beschreibt und einen Unfallbefundbericht verfasst. Ich kann hier nur meinen eigenen, persönlichen Stil anbieten, der sich aus jahrelanger Erfahrung gebildet hat und noch immer von mir angepasst, ergänzt und verändert wird.

Wie gesagt, es sollen nur Anregungen, Beispiele und Tipps mit Hinweisen dazu sein, die natürlich keine Allgemeingültigkeit haben. Die behördlichen Vorgaben der eigenen Dienststelle sind natürlich zu berücksichtigen und haben Vorrang.

Eigene Anregungen, Muster und Tipps können im "VU-Forum" vorgestellt werden.



Der Unfallhergang :

Zunächst müssen wir uns fragen, woher wir unsere Erkenntnisse zum Unfallablauf erlangt haben. Der Unfallhergang ergibt sich meist aus eigenen Feststellungen (objektiver Befund) und / oder Äußerungen von Unfallbeteiligten und Zeugen (subjektive Schilderung). Decken sich unsere Feststellungen mit den Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen, kann der Hergang als Gesamthergang geschildert werden. Sind geringe Abweichungen zwischen den eigenen Feststellungen und den Äußerungen vorhanden, so sind diese dann aufzuführen.

Weichen die eigenen Feststellungen und Angaben der Beteiligten oder Zeugen extrem voneinander ab, so ist jede gemachte Unfallschilderung und hieraus möglicher Unfallhergang separat voneinander zu schildern. Im schlimmsten Fall haben wir verschiedene Unfall(-teil)hergänge, die sich aus unseren Feststellungen (also nach Spurenlage), den gegensätzlichen Äußerungen der Beteiligten und den unterschiedlichen Angaben der Zeugen ergeben.

In die objektive und subjektive Schilderung des Unfallherganges gehören je nach Unfallgeschehen mindestens folgende Angaben, so dass sich diese Grundstruktur ergibt:

Checkliste / Grundstruktur "Unfallhergang" :
Welches Fahrzeug wurde von den Beteiligen benutzt  ? / Art der Beteiligung aufführen:
  • Herr Sorglos (01) befuhr mit dem Pkw Audi A6 ...
  • Herr Schnellfahr (02) befuhr mit dem Motorrad Honda ...
  • Die 81-jährige Frau Sageviel (01) überquerte als Fußgängerin ...
  • Die 6-jährige Melanie Spielschön (01) befuhr mit dem Kinderfahrrad ...

Im Bereich der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Name des Beteiligten aufgeführt. Die Ordnungsnummer wird lediglich als Zuordnung für die Statistikbelege einmal im Text angeführt. Das Kfz.-Kennzeichen braucht nur aufgeführt werden, wenn es sich um baugleiche Fahrzeuge handelt und eine Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Fall auch die Farbe des Fahrzeuges aufführen. Bei Kindern/Jugendlichen und älteren Beteiligten das Alter mit angeben.

Tip: Für den Textfluß hat es sich als angenehm erwiesen, mit dem Beteiligten 02 zu beginnen, um dann anschließend beim Beteiligten 01 den von ihm gemachten Fahrfehler und Verstoß ausführlich zu schildern. Dadurch bleibt die Hergangsschilderung durchgehend und wird nicht unterbrochen.

Welche Straße / welchen Fahrbahnteil benutzten die Beteiligten ? Von wo kamen sie und in welche Richtung bewegten sie sich ?
  • ... die übergeordnete Bremer Straße (Bundesstraße 6), aus Richtung Hannover kommend, stadtauswärts in Richtung Nienburg.
  • ... ordnungswidrig den Radweg linksseitig der Oldenburger Straße, aus Richtung Lüneburger Straße kommend, in Richtung Osnabrücker Straße. Das Befahren dieses Radweges in Gegenrichtung war nicht erlaubt.

Markante und allgemein bekannte Ortsangaben / Straßennamen verwenden. Hierbei Abkürzungen / umgangssprachliche Kurzformen vermeiden (z. . Podbi für Podbielskistraße, KWP für Königsworther Platz, ...). Insbesondere auswärtige und ortsunkundige Personen können mit diesen Kurzformen und Abkürzungen nichts anfangen. Bei einer klassifizierten Straße die Straßenbezeichnung ( B 65, L 382, K231) mit anführen. Insbesondere bei Radfahrern mit angeben, ob die Straße / der Straßenteil (Radweg / Gehweg) ordnungsgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde.

In welche Richtungen wollten die Beteiligten an dem nächsten Knotenpunkt (Einmündung, Kreuzung) weiterfahren ?
  • An der Kreuzung Hamburger Allee / Celler Straße wollte Herr Sorglos geradeaus weiterfahren.
  • An der Einmündung Hamburger Allee / Oldenburger Straße wollte Herr Schnellfahr nach links in die übergeordnete und vorfahrtberechtigte Oldenburger Straße abbiegen.
  • Der Radfahrer Meyer wollte an der Einmündung Berliner Straße / Frankfurter Straße die Frankfurter Straße unter Benutzung der markierten Radfahrerfurt geradeaus fahrend überqueren.

Hier wird die beabsichtigte Fahrtrichtung der Beteiligten aufgeführt (ergibt sich meistens nur durch die eigenen Angaben des Beteiligten oder evtl. durch die Endpositionen der Fahrzeuge).

Welcher Fahrstreifen wurde unmittelbar vor dem Unfall benutzt ?
  • Deshalb benutzte er vor der Kreuzung den dortigen Geradeausfahrstreifen.
  • Deshalb benutzte sie vor der Einmündung den dortigen Linksabbiegefahrstreifen.
  • Von den drei vorhandenen Fahrstreifen dieser Richtungsfahrbahn benutzte er den mittleren Fahrstreifen.

Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, muss angegeben werden, welcher Fahrstreifen benutzte wurde.

Mussten die Beteiligten vor Einfahren in den Einmündungs- oder Kreuzungsbereich anhalten / wurden Rotlichtzeichen missachtet ?
  • Beim Einbiegen nach links in die Holsteiner Allee missachtete sie die Vorfahrt des auf der Holsteiner Allee von links herannahenden Pkw Ford Fiesta der Frau Meyer.
  • Nach Zeugenangaben fuhr er bei länger andauerndem Rotlicht (von den Zeugen wurde ca. 10 Sekunden geschätzt) in den Kreuzungsbereich hinein.
  • Nach eigenen Angaben zeigte die Lichtzeichenanlage für seine Fahrtrichtung bei Annäherung Grünlicht, so dass er ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich hineinfahren konnte.
  • Da die Lichtzeichen für seine Fahrtrichtung Rotlicht zeigte, musste er als erstes Fahrzeug vor der Haltlinie anhalten und warten.

Aufgrund welcher Tatsachen ergibt sich ein evtl. Rotlichtverstoß (es ist ein Unterschied, ob ein Zeuge gesehen hat, dass der Verursacher bei anhaltender Rotlichtphase in den Kreuzungsbereich eingefahren ist oder ob der andere Unfallbeteiligte behauptet, er sei bei Grünlicht gefahren und hieraus Rückschlüsse auf die Rotlichtfahrt des anderen Beteiligten gezogen werden).

Wichtig ist die Tatsache, ob das Fahrzeug vor der Kollision erst angefahren ist und beschleunigt wurde oder ohne Verzögerung in den Kreuzungsbereich eingefahren ist (so genannter "fliegender Start").

Falls der Beteiligte vor der Haltlinie verkehrsbedingt stand und wartete, ist die Angabe erforderlich, an welcher Position sich das Fahrzeug befand.

Mit welchen Geschwindigkeiten waren die Beteiligten unterwegs  / besteht der Verdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung ? Lassen sich daraus Rückschlüsse bezüglich einer räumlichen oder zeitlichen Vermeidbarkeit ziehen ?
  • Nach Zeugenangaben fuhr der Beteiligte eine geschätzte Geschwindigkeit um 50 km/h.
  • Zur gefahrenen Geschwindigkeit des Motorrades liegen keine konkreten Angaben vor.
  • Nach Angaben des Zeugen Meyer, der mit seinem Pkw direkt hinter dem Pkw Ford Fiesta fuhr, fuhr der Beteiligte Müller eine Geschwindigkeit von genau 55 km/h.
  • Nach Auswertung der festgestellten Brems-/Blockierspuren von beidseitig 23,60 Meter ergibt sich beim Pkw VW Passat nach ersten Berechnungen unter Annahme einer Verzögerung von 8,0 m/s² auf trockener Asphaltfahrbahn eine Bremsausgangsgeschwindigkeit von ca. 70 km/h. Somit wurde vom Beteiligten Schulz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 Km/h überschritten.
  • Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Beteiligten Schulz wäre der Unfall für ihn bei gleicher Reaktion zumindest räumlich vermeidbar gewesen, d. h. der Pkw wäre vor der Kollisionsstelle zum Stillstand gekommen und hätte diese nicht erreicht.
  • Nach eigenen Angaben rannte (ging, lief, schlenderte, ...) Herr Schneider als Fußgänger über die Fahrbahn.

Insbesondere bei der Angabe / Schätzung der Geschwindigkeit von Fußgängern werden von Zeugen häufig Begriffe wie "ging schnell / zügig / langsam, lief, rannte, schlenderte,... benutzt. Diese Angaben sollte man, auch bei Radfahrergeschwindigkeiten, ohne Veränderung oder eigene Interpretationen übernehmen, da ein Sachverständiger anhand dieser Zeugenangaben in Verbindung mit dem Alter / Konstitution des Fußgängers Rückschlüsse auf die Gehgeschwindigkeit machen kann (siehe auch Tabelle 3).

Waren vor der Kollision irgendwelche Reaktionen der Beteiligten erkennbar  ?
  • Nach Angaben des Beteiligten Sehgut versuchte er durch Ausweichen nach links eine Kollision mit dem aus seiner Sicht von rechts kommenden Fußgänger Schmidt zu verhindern.
  • Nach Spurenlage versuchte der Beteiligte Meyer durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem auf seinem Fahrstreifen entgegenkommenden Pkw Toyota zu verhindern, so dass die Vorderräder des Pkw VW Golf ca. 12 Meter vor der späteren Kollisionsstelle deutliche Brems-/Blockierspuren zeichneten.

Erkennbare oder von Beteiligten bzw. Zeugen angegebene Ausweichlenkbewegungen, Bremsvorgänge oder andere Reaktionen aufführen.

Wie kam es zwischen den Beteiligten zur Kollision ?
  • Trotz der Ausweichlenkbewegung seitens des Herrn Sehgut kam es zur Kollision zwischen dem Pkw VW Passat und dem Fußgänger Schmidt, wobei der Fußgänger rechtsseitig vom Frontbereich des Pkw erfasst, auf die Fronthaube aufgeladen und schließlich, nach dem der Kopf gegen die Frontscheibe prallte, nach vorn vom Fahrzeug abgeworfen wurde.
  • Trotz des Bremsversuches kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw VW Passat und dem Pkw Nissan Almera, wobei der Frontbereich des Pkw VW Passat mittig in die linke Fahrzeugseite des Pkw Nissan stieß.

Wichtig ist die Angabe, mit welchen Fahrzeugteilen / -bereichen sich die beteiligten Fahrzeuge berührt haben / zusammengestoßen sind oder mit welcher Fahrzeugfläche ein Fußgänger erfasst wurde.

Auslaufbewegungen der Beteiligten / Fahrzeuge bis zum Stillstand (Endstand / Endlage) ?
  • Durch die Kollision wurde der Pkw VW Passat um ca. 45 Grad nach links aus seiner Bewegungsrichtung gedrückt und kam ca. 8 Meter hinter der Kollisionsstelle im Kreuzungsbereich zum Stillstand.
  • Der abgeworfene Fußgänger kam unmittelbar vor der Front des bis zum Stillstand abgebremsten Pkw Ford am rechten Fahrbahnrand zur Endlage.
  • Während das Fahrrad durch den Anstoß mit dem Pkw nach vorn in Fahrtrichtung des Pkw weggestoßen wurde und nach einer kurzen Rutschstrecke auf der Fahrbahn zur Endlage kam, trennte sich der Fahrradfahrer vom Fahrrad, rutschte über den rechten A-Holm des Pkw hinweg und kam schließlich rechts neben dem abgebremsten Pkw zur Endlage.
  • Der Pkw Nissan geriet durch den leichten Anstoß in eine Drehbewegung, drehte sich um ca. 180 Grad nach rechts um die Hochachse und schleuderte anschließend nach rechts von der Fahrbahn, wo es ca. 25 Meter hinter der Kollisionsstelle im hier entlang der Fahrbahn verlaufenden, wasserlosen Straßengraben zum Stillstand kam.

Die Bewegungen und Richtungen der Fahrzeuge / Beteiligten zwischen Kollision und Stillstand (Endlage / Endlage) detailliert mit Meterangaben beschreiben.

Wurden Personen im Fahrzeug eingeklemmt oder aus dem Fahrzeug herausgeschleudert / wurden Rückhaltesysteme benutzt ?
  • Herr Meyer als Führer des Pkw BMW wurde aus der kollisionsbedingt geöffneten Fahrertür herausgeschleudert  und kam ca. 13 Meter hinter dem Fahrzeug auf der Fahrbahn zur Endlage, wobei er nach Spurenlage zuvor mit dem Oberkörper und dem Kopf gegen die Seitenschutzplanke prallte. Der Gurtzustand deutet daraufhin, dass Herr Meyer zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war (näheres siehe Unfallbefundbericht unter Ziffer 4.1.)
  • Der Beifahrer Schulz wurde im stark deformierten Pkw eingeklemmt. Herr Schulz musste durch die eingesetzte Feuerwehr unter Verwendung schweren Bergegerätes aus dem Fahrzeug befreit werden. Herr Schulz war zum Unfallzeitpunkt offensichtlich angegurtet.

 

Welche Verletzungen haben die Beteiligten erlitten (Grad der Verletzungen angeben / besteht Lebensgefahr / vor Ort verstorben) ? In welche Krankenhäuser wurden die Beteiligten transportiert (ambulante Behandlung / stationäre Aufnahme)  ?
  • Herr Meyer erlitt nach ersten Erkenntnissen ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und schwere innere Verletzungen im Bauch- und Thoraxbereich. Er war bewusstlos und nicht ansprechbar. Es waren keine Vitalfunktionen vorhanden. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen vor Ort durch Frau Dr. Flink (NEF des Klinikum Hannover Nordstadt) verstarb Herr Meyer noch vor Ort auf der Fahrbahn. Der Tod wurde von Frau Dr. Flink um 14.38 Uhr festgestellt und bescheinigt. Der beschlagnahmte Leichnam wurde vom Bestatter Kirst zur Pathologie der rechtsmedizinischen Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover überführt.
  • Herr Schulz erlitt nach Angaben des Notarztes Dr. Friese (NEF Christoph 4) eine rechtsseitige Becken- und Oberschenkelfraktur und einen Milzriss. Nach notärztlicher Erstversorgung vor Ort wurde er mit dem Rettungshubschrauber Christoph 4 zur Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geflogen und dort nach einer Notoperation stationär auf Station 71 aufgenommen. Nach ersten Auskünften der Ärzte besteht akute Lebensgefahr.
  • Frau Wohlauf wurde leicht verletzt. Sie zog sich eine leichte Prellung am linken Oberschenkel zu und klagte vor Ort über zunehmende Nackenschmerzen, so dass der Verdacht eines HWS-Schleudertraumas besteht. Sie wurde mit dem Rettungswagen zum Kreiskrankenhaus Großburgwedel transportiert und dort ambulant behandelt.
Entstanden Sachschäden an Fahrzeugen oder Verkehrseinrichtungen ?
  • An allen beteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Während der Pkw VW Golf fahrbereit blieb, war der Pkw Ford Escort nicht mehr fahrbereit und musste durch das Abschleppunternehmen Seitz & Meier abgeschleppt werden.
  • Des Weiteren entstand Sachschaden an der Mittelschutzplanke (7 Elemente wurden eingedrückt).
Zusatzangaben je nach Unfallgeschehen (Verkehrstüchtigkeit, Blutentnahmen, Führerscheinmaßnahmen, Beschlagnahmen / Sicherstellungen, Gutachtenerstellungen, usw.)
  • Herr Trinkfest stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Neben dem starken Alkoholgeruch in der Atemluft hatte er Ausfallerscheinungen wie einen sehr unsicheren Gang und eine sehr verwaschene Aussprache. Ein um 17.45 Uhr von ihm freiwillig durchgeführter Alkomat-Test bei der PI Hannover-Mitte ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,74 Promille. Deshalb wurde von mir die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, die um 18.35 Uhr unter Ident-Nr. 123435 durch Arzt Siegfried bei der PI Hannover-Mitte durchgeführt wurde.
  • Der von Herrn Trinkfest mitgeführte Führerschein wurde einbehalten. Da Herr Trinkfest Widerspruch gegen die Maßnahme einlegte, wurde der Führerschein widerspruchslos beschlagnahmt.

 

Verweis auf weitere Berichte
  • Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Unfallbefundbericht zu entnehmen.
 


Zusatzblatt zur Unfallanzeige:

Bei minder schweren Unfällen, bei dem ein ausführlicher Unfallbefundbericht nicht unbedingt erforderlich ist, habe ich mir angewöhnt, einige wichtige Angaben zum Unfall in einem separaten Zusatzblatt zusammenzufassen. Diese Angaben gehören nicht unbedingt in den Unfallhergang hinein, sind aber insbesondere bei späteren Gerichtverhandlungen von Bedeutung:

1. Eingesetzte Polizeibeamte und deren Maßnahmen

2. Endstände und Endlagen von beteiligten Fahrzeugen / Personen

3. Spuren auf der Fahrbahn

4. Ergänzende Angaben zur Unfallörtlichkeit

5. Ergänzende Angaben zur Fahrbahnbeschaffenheit

6. Ergänzende Angaben zu den Lichtverhältnissen / zur Witterung

7. Maßnahmen




Der Unfallbefundbericht:

Bei schweren Unfällen ist es oftmals erforderlich, neben der Unfallanzeige, aus der der Unfallhergang hervorgeht, einen gesonderten Unfallbefundbericht zu fertigen. Hauptsächlich dient der Unfallbefundbericht dazu, bei einer Gutachtenerstellung dem Sachverständigen die erforderlichen Daten in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.

Neben den bereits in der Unfallanzeige gemachten Angaben sind im Unfallbefundbericht zusammenfassende, erweiterte und ergänzende Angaben zum Einsatzablauf, objektiven Unfallbefund und getroffenen Maßnahmen zu machen. Es bietet sich an, sich an die unten aufgeführten Inhalte zu halten. Dabei sind die Überschriften dem Unfallgeschehen anzupassen bzw. ggf. zu löschen.


Inhalte eines Unfallbefundberichts:

1.      Eingang der Meldung / Auftrag:

  • Wann (Datum und Uhrzeit der Meldung) wurde was (Inhalt der Meldung) durch wen (Name des Anrufers) an wen (Rettungsleitstelle, Polizeidienststelle, Einsatzzentrale) gemeldet ?

  • Was wurde daraufhin veranlasst ?

  • Welche Kräfte (Rettungsdienste / Feuerwehr / Polizei) wurden eingesetzt ?

  • eingesetzte Streifenwagenbesatzungen und deren Maßnahmen

  • Wer war verantwortlich für die Unfallaufnahme ?

2.      Eintreffen und Befund an der Unfallstelle:

  • Zeitpunkt des Eintreffens an der Unfallstelle

Feststellungen an der Unfallstelle bezüglich:

 2.1. Personen:

  • Welche Personen konnten an der Unfallstelle angetroffen werden ?

  • Wo befanden sich unfallbeteiligte Personen (Position im Fahrzeug / Endlagen) ?

  • Bestehen Zweifel bei den Sitzpositionen der Beteiligten / Fahrereigenschaften ?

  • Welche wichtigen Personen (Beteiligte / Zeugen) konnten warum nicht angetroffen werden (Abtransport ins Krankenhaus / Weg nach Personalienfeststellung und ersten Befragungen bereits fortgesetzt) ?

  • War der Anrufer auch Zeuge / Beteiligter (evtl. bereits unter Ziffer 1 angeben) ?

2.2. Endstände von beteiligten Fahrzeugen:

  • Wo befanden sich die beteiligten Fahrzeuge (Endstände bzw. Endlagen) ?

  • Handelte es sich bei den Fahrzeugpositionen um den unfallbedingten / unfallsituativen Endstand / Endlage?

  • Sind die Fahrzeugpositionen verändert worden ?

2.3. Spuren auf der Fahrbahn oder an Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen:

  • Welche Spuren auf der Fahrbahn / Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen konnten festgestellt werden ?

  • Sind Veränderungen an den Spuren vorgenommen worden oder nicht auszuschließen ?

  • Wie sind diese Spuren dokumentiert / vermessen worden (Fotos, Photogrammetrie / Phidias) ?

  • Welche zu erwarteten Spuren konnten nicht festgestellt werden (z. B. fehlende Brems- / Blockierspuren beim Auffahrunfall,...) ?

  • Fand eine spätere Spurensuche bei verbesserten Bedingungen (abgetrocknete Fahrbahn, Tageslicht) statt ?

2.4. Bestimmung der Kollisionsstelle:

  • Konnte die Kollisionsstelle anhand von Spuren bestimmt oder eingegrenzt werden ?

 

3.      Beschreibung der Unfallstelle:

3.1. Allgemeine Beschreibung der Unfallörtlichkeit:

  • Wo befindet sich die Unfallstelle (Ort, Örtlichkeit, Stadt-/Ortsteil, Straße, Art der Bebauung) ?

3.2. Richtungsfahrbahnen und Fahrstreifen:

  • Wie ist die von den Beteiligten benutzte Straße / Fahrbahn ausgebaut (Einrichtungsfahrbahn / Zweirichtungsfahrbahn, Anzahl der Fahrstreifen, Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnmarkierungen, angrenzende Sonderwege / Gehwege / Parkstreifen) ?

3.3. Fahrbahnverlauf:

  • Wie verläuft die Fahrbahn in Fahrtrichtung der Beteiligten (Kuppen, Steigungen, Gefälle, Kurven, Bögen, Verschwenkungen, geradliniger Streckenverlauf ohne Kurven, Bögen oder Verschwenkungen?

3.4. Vorfahrtregelung / Lichtzeichenanlage / Querungsmöglichkeiten von Fußgängern:

  • Wie wird der Verkehr an Kreuzungen oder Einmündungen geregelt (Lichtzeichenanlage -LZA-, Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen) ?

  • Wie viele Signalgeber einer LZA waren je Fahrtrichtung / Annäherungsrichtung vorhanden (am Fahrbahnrand, am Ausleger über der Fahrbahn) ?

  • Konnten bei einer Überprüfung der LZA Defekte festgestellt werden (Ausfall von Signallampen, Totalausfall der LZA, Störungen oder Schaltfehler) ?

  • Wurden signaltechnische Unterlagen angefordert, die dem Vorgang beiliegen ?

  • Erkennbarkeit der Vorfahrtzeichen und Signalgeber der LZA für die Beteiligten (Verdeckung durch Bäume, Äste, geparkte Fahrzeuge, Werbetafeln, usw., mangelnde Erkennbarkeit durch Verschmutzung, Schnee, usw.)

  • Entfernung zur nächsten Querungsmöglichkeit für Fußgänger oder Radfahrer (Fußgänger- / Radfahrerfurt /  Querungshilfe)

3.5. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten / Geschwindigkeitsbeschränkungen / sonstige Streckenverbote:

  • War eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorhanden ?

  • Befand sich die Unfallstelle außerorts / innerorts / innerhalb einer 30-km/h- Zone / innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs mit dementsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen?

  • Sonstige Streckenverbote (Überholverbot)

  • Waren die Verkehrszeichen für die Beteiligten erkennbar ?

  • Standort der Verkehrszeichen / Entfernung zur Unfallstelle / Wiederholungszeichen ?

3.6. Zustand der Fahrbahn:

  • Art der Fahrbahndecke (Asphalt, Beton, Verbundsteinpflaster, Kopfsteinpflaster, usw.)

  • Witterungsbedingter Zustand der Fahrbahn (trocken, feucht, nass, Aquaplaning, Pfützenbildung, teilweise abgetrocknet, Straßenglätte durch Eis, Schnee, usw., Schlüpfrigkeit durch Laub, Öl, Verschmutzung).

  • Baulicher Zustand der Fahrbahn (Spurrillen, Schlaglöcher, Absenkungen, Ausbesserungen, Splitt)

3.7. Sichtbehinderungen:

  • Witterungsbedingte Sichtbehinderungen / -beeinträchtigungen (Nebel, Dunst, Rauch, Starkregen, Schneefall, Sonnenblendung)

  • Bauliche Sichtbehinderungen (geparkte Fahrzeuge, Baucontainer, Baustellen, Werbetafeln, Bäume, usw.)

3.8. Lichtverhältnisse / Straßenbeleuchtung / Stör- oder Fremdbeleuchtung:

  • Welche Lichtverhältnisse (Tageslicht, -einsetzende / fortgeschrittene- Dämmerung, Dunkelheit, Mondphase) herrschten zur Unfallzeit vor ?

  • War eine Straßenbeleuchtung vorhanden und in Betrieb (Art der Beleuchtung) ?

  • Waren Störreflexionen oder war irritierende Fremdbeleuchtung (z. B. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung feststellbar ?

3.9. Witterung:

  • Welche Witterungsbedingungen herrschten zum Unfallzeitpunkt ?

  • Angabe der Luftaußentemperatur

 

4.      Beschädigungen / Spuren an den Fahrzeugen / ergänzende Fahrzeugdaten:

  • Welche Spuren und Beschädigungen konnten an den beteiligten Fahrzeugen festgestellt werden ?

  • Waren korrespondierende Spuren / Beschädigungen vorhanden ?

  • Ergänzende Angaben bzw. Beschreibung des Fahrzeuges (z. B. Leistung, Hubraum, Gewichte, Allgemeinzustand, Art und Zustand der Bereifung -Größe / Luftdruck / Profiltiefen-, Zustand der Gurte, Schalterstellungen, Ergebnis der Bremsenprüfung, Zustand von Scheiben und Außenspiegel, usw.)

  • Ergänzende Daten zum Fahrzeug (z. B. Fahrzeugmaße, Erstzulassung, Kilometerstand, Termin zur Hauptuntersuchung, usw.)

  

5.      Verletzungen der beteiligten Personen / Todesfeststellung:

  • Welche Verletzungen haben die unfallbeteiligten Personen (nach ersten Erkenntnissen) erlitten ?

  • Sind die festgestellten Verletzungen mit dem Unfallhergang in Einklang zu bringen ?

  • Machen die genannten Verletzungen eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich ?

  • Wann und durch wen wurde der Tode eines Unfallbeteiligten festgestellt und bescheinigt ?

  • Wohin und durch welches Bestattungsunternehmen wurde der Leichnam überführt ?

  • Ergebnis und Umfang einer durchgeführten Leichenschau / Leichenbesichtigung

 

6.      Angaben über die Verkehrstüchtigkeit beteiligter Personen:

  • Art und Umfang der festgestellten Verkehrsuntüchtigkeit angeben (Alkoholeinfluss, BTM- / Medikamenteneinfluss, Übermüdung, körperliche / geistige Mängel)

  • Maßnahmen zur Feststellung der Verkehrsuntüchtigkeit

 

7.      Maßnahmen und sonstige Hinweise:

7. 1. Strafprozessuale Maßnahmen:

  • Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Belehrungen

  • Festnahmen

  • Sicherheitsleistungen

  • Sicherstellungen / Beschlagnahme von Fahrzeugen, Führerscheinen, Aufzeichnungen / Schaublättern, sonstigen Dokumenten, persönliche Gegenstände der Beteiligten usw. (Verbleib der sichergestellten / beschlagnahmten Gegenstände angeben / Fahrzeugfreigaben)

  • Gutachtenerstellung durch Sachverständige

  • Blutentnahmen (kurze Angabe mit Hinweis auf Ziffer 6)

 

7. 2. sonstige Maßnahmen:

  • Verbleib der unfallbeteiligten Fahrzeuge / Abschleppvorgänge

  • Angehörigenbenachrichtigungen

  • Fahndungs- und Suchmaßnahmen

  • Straßensperrungen

  • bei allgemeinen polizeilichen Maßnahmen evtl. auf Einsatzblätter / -protokolle verweisen

 

7. 3. sonstige Hinweise:

  • Bearbeitungshinweise / Übergabe des Vorganges an weitere Sachbearbeiter