Einleitung:
Nach der Unfallaufnahme vor Ort ist, sofern es nicht nicht um eine Aufnahme nach dem vereinfachten und abschließenden Unfallaufnahmeverfahren handelt, eine Verkehrsunfallanzeige zu fertigen, in dem auch der Unfallhergang beschrieben werden muss.
Bei schweren Unfällen, spurenträchtigen Unfallabläufen und Unfällen, bei denen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu erwarten ist, wird in der Regel zusätzlich noch ein ausführlicher Unfallbefundbericht gefertigt.
Bei minder schweren Unfällen ist anstatt eines Unfallbefundberichtes ein Zusatzblatt mit weiteren Angaben zum Unfall sinnvoll.
Regelmäßig erreichen mich Anfragen von Kollegen/-innen, die bei mir Muster von Unfalltexten zur Beschreibung des Unfallherganges und Muster von Unfallbefundberichten anfordern. Dieser Umstand hat mich dazu bewegt, hier Musterbeispiele und Hinweise zu diesem Themenbereich anzubieten und Vorlagen als Download bereitzustellen.
Jeder muss seinen eigenen Stil finden, wie man den Unfallhergang im Text beschreibt und einen Unfallbefundbericht verfasst. Ich kann hier nur meinen eigenen, persönlichen Stil anbieten, der sich aus jahrelanger Erfahrung gebildet hat und noch immer von mir angepasst, ergänzt und verändert wird.
Wie gesagt, es sollen nur Anregungen, Beispiele und Tipps mit Hinweisen dazu sein, die natürlich keine Allgemeingültigkeit haben. Die behördlichen Vorgaben der eigenen Dienststelle sind natürlich zu berücksichtigen und haben Vorrang.
Eigene Anregungen, Muster und Tipps können im "VU-Forum" vorgestellt werden.
Der Unfallhergang :
Zunächst müssen wir uns fragen, woher wir unsere Erkenntnisse zum Unfallablauf erlangt haben. Der Unfallhergang ergibt sich meist aus eigenen Feststellungen (objektiver Befund) und / oder Äußerungen von Unfallbeteiligten und Zeugen (subjektive Schilderung). Decken sich unsere Feststellungen mit den Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen, kann der Hergang als Gesamthergang geschildert werden. Sind geringe Abweichungen zwischen den eigenen Feststellungen und den Äußerungen vorhanden, so sind diese dann aufzuführen.
Weichen die eigenen Feststellungen und Angaben der Beteiligten oder Zeugen extrem voneinander ab, so ist jede gemachte Unfallschilderung und hieraus möglicher Unfallhergang separat voneinander zu schildern. Im schlimmsten Fall haben wir verschiedene Unfall(-teil)hergänge, die sich aus unseren Feststellungen (also nach Spurenlage), den gegensätzlichen Äußerungen der Beteiligten und den unterschiedlichen Angaben der Zeugen ergeben.
In die objektive und subjektive Schilderung des Unfallherganges gehören je nach Unfallgeschehen mindestens folgende Angaben, so dass sich diese Grundstruktur ergibt:
Checkliste / Grundstruktur "Unfallhergang" : |
Welches Fahrzeug wurde von den Beteiligen
benutzt ? / Art der Beteiligung aufführen:
Im Bereich der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Name des Beteiligten aufgeführt. Die Ordnungsnummer wird lediglich als Zuordnung für die Statistikbelege einmal im Text angeführt. Das Kfz.-Kennzeichen braucht nur aufgeführt werden, wenn es sich um baugleiche Fahrzeuge handelt und eine Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Fall auch die Farbe des Fahrzeuges aufführen. Bei Kindern/Jugendlichen und älteren Beteiligten das Alter mit angeben. Tip: Für den Textfluß hat es sich als angenehm erwiesen, mit dem Beteiligten 02 zu beginnen, um dann anschließend beim Beteiligten 01 den von ihm gemachten Fahrfehler und Verstoß ausführlich zu schildern. Dadurch bleibt die Hergangsschilderung durchgehend und wird nicht unterbrochen. |
Welche Straße / welchen Fahrbahnteil
benutzten die Beteiligten ? Von wo kamen sie und in welche Richtung
bewegten sie sich ?
Markante und allgemein bekannte Ortsangaben / Straßennamen verwenden. Hierbei Abkürzungen / umgangssprachliche Kurzformen vermeiden (z. . Podbi für Podbielskistraße, KWP für Königsworther Platz, ...). Insbesondere auswärtige und ortsunkundige Personen können mit diesen Kurzformen und Abkürzungen nichts anfangen. Bei einer klassifizierten Straße die Straßenbezeichnung ( B 65, L 382, K231) mit anführen. Insbesondere bei Radfahrern mit angeben, ob die Straße / der Straßenteil (Radweg / Gehweg) ordnungsgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde. |
In welche Richtungen wollten die
Beteiligten an dem nächsten Knotenpunkt (Einmündung, Kreuzung)
weiterfahren ?
Hier wird die beabsichtigte Fahrtrichtung der Beteiligten aufgeführt (ergibt sich meistens nur durch die eigenen Angaben des Beteiligten oder evtl. durch die Endpositionen der Fahrzeuge). |
Welcher Fahrstreifen wurde unmittelbar vor
dem Unfall benutzt ?
Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, muss angegeben werden, welcher Fahrstreifen benutzte wurde. |
Mussten die Beteiligten vor Einfahren in
den Einmündungs- oder Kreuzungsbereich anhalten
/ wurden Rotlichtzeichen missachtet ?
Aufgrund welcher Tatsachen ergibt sich ein evtl. Rotlichtverstoß (es ist ein Unterschied, ob ein Zeuge gesehen hat, dass der Verursacher bei anhaltender Rotlichtphase in den Kreuzungsbereich eingefahren ist oder ob der andere Unfallbeteiligte behauptet, er sei bei Grünlicht gefahren und hieraus Rückschlüsse auf die Rotlichtfahrt des anderen Beteiligten gezogen werden). Wichtig ist die Tatsache, ob das Fahrzeug vor der Kollision erst angefahren ist und beschleunigt wurde oder ohne Verzögerung in den Kreuzungsbereich eingefahren ist (so genannter "fliegender Start"). Falls der Beteiligte vor der Haltlinie verkehrsbedingt stand und wartete, ist die Angabe erforderlich, an welcher Position sich das Fahrzeug befand. |
Mit welchen Geschwindigkeiten waren die
Beteiligten unterwegs / besteht der Verdacht einer
Geschwindigkeitsüberschreitung ? Lassen sich daraus Rückschlüsse
bezüglich einer räumlichen oder zeitlichen Vermeidbarkeit ziehen ?
Insbesondere bei der Angabe / Schätzung der Geschwindigkeit von Fußgängern werden von Zeugen häufig Begriffe wie "ging schnell / zügig / langsam, lief, rannte, schlenderte,... benutzt. Diese Angaben sollte man, auch bei Radfahrergeschwindigkeiten, ohne Veränderung oder eigene Interpretationen übernehmen, da ein Sachverständiger anhand dieser Zeugenangaben in Verbindung mit dem Alter / Konstitution des Fußgängers Rückschlüsse auf die Gehgeschwindigkeit machen kann (siehe auch Tabelle 3). |
Waren vor der Kollision irgendwelche
Reaktionen der Beteiligten erkennbar
?
Erkennbare oder von Beteiligten bzw. Zeugen angegebene Ausweichlenkbewegungen, Bremsvorgänge oder andere Reaktionen aufführen. |
Wie kam es zwischen den Beteiligten zur
Kollision ?
Wichtig ist die Angabe, mit welchen Fahrzeugteilen / -bereichen sich die beteiligten Fahrzeuge berührt haben / zusammengestoßen sind oder mit welcher Fahrzeugfläche ein Fußgänger erfasst wurde. |
Auslaufbewegungen der Beteiligten /
Fahrzeuge bis zum Stillstand (Endstand / Endlage)
?
Die Bewegungen und Richtungen der Fahrzeuge / Beteiligten zwischen Kollision und Stillstand (Endlage / Endlage) detailliert mit Meterangaben beschreiben. |
Wurden Personen im Fahrzeug eingeklemmt
oder aus dem Fahrzeug herausgeschleudert / wurden
Rückhaltesysteme benutzt ?
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Welche Verletzungen haben die Beteiligten
erlitten (Grad der Verletzungen angeben / besteht Lebensgefahr / vor
Ort verstorben) ? In welche Krankenhäuser wurden die Beteiligten
transportiert (ambulante Behandlung / stationäre Aufnahme)
?
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Entstanden Sachschäden an Fahrzeugen oder
Verkehrseinrichtungen ?
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Zusatzangaben je nach Unfallgeschehen
(Verkehrstüchtigkeit, Blutentnahmen, Führerscheinmaßnahmen,
Beschlagnahmen / Sicherstellungen, Gutachtenerstellungen, usw.)
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Verweis auf weitere Berichte
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Zusatzblatt zur Unfallanzeige:
Bei minder schweren Unfällen, bei dem ein ausführlicher Unfallbefundbericht nicht unbedingt erforderlich ist, habe ich mir angewöhnt, einige wichtige Angaben zum Unfall in einem separaten Zusatzblatt zusammenzufassen. Diese Angaben gehören nicht unbedingt in den Unfallhergang hinein, sind aber insbesondere bei späteren Gerichtverhandlungen von Bedeutung:
1. Eingesetzte Polizeibeamte und deren Maßnahmen
2. Endstände und Endlagen von beteiligten Fahrzeugen / Personen
3. Spuren auf der Fahrbahn
4. Ergänzende Angaben zur Unfallörtlichkeit
5. Ergänzende Angaben zur Fahrbahnbeschaffenheit
6. Ergänzende Angaben zu den Lichtverhältnissen / zur Witterung
7. Maßnahmen
Der Unfallbefundbericht:
Bei schweren Unfällen ist es oftmals erforderlich, neben der Unfallanzeige, aus der der Unfallhergang hervorgeht, einen gesonderten Unfallbefundbericht zu fertigen. Hauptsächlich dient der Unfallbefundbericht dazu, bei einer Gutachtenerstellung dem Sachverständigen die erforderlichen Daten in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.
Neben den bereits in der Unfallanzeige gemachten Angaben sind im Unfallbefundbericht zusammenfassende, erweiterte und ergänzende Angaben zum Einsatzablauf, objektiven Unfallbefund und getroffenen Maßnahmen zu machen. Es bietet sich an, sich an die unten aufgeführten Inhalte zu halten. Dabei sind die Überschriften dem Unfallgeschehen anzupassen bzw. ggf. zu löschen.
Inhalte eines Unfallbefundberichts:
1. Eingang der Meldung / Auftrag:
-
Wann (Datum und Uhrzeit der Meldung) wurde was (Inhalt der Meldung) durch wen (Name des Anrufers) an wen (Rettungsleitstelle, Polizeidienststelle, Einsatzzentrale) gemeldet ?
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Was wurde daraufhin veranlasst ?
-
Welche Kräfte (Rettungsdienste / Feuerwehr / Polizei) wurden eingesetzt ?
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eingesetzte Streifenwagenbesatzungen und deren Maßnahmen
-
Wer war verantwortlich für die Unfallaufnahme ?
2. Eintreffen und Befund an der Unfallstelle:
-
Zeitpunkt des Eintreffens an der Unfallstelle
Feststellungen an der Unfallstelle bezüglich:
2.1. Personen:
-
Welche Personen konnten an der Unfallstelle angetroffen werden ?
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Wo befanden sich unfallbeteiligte Personen (Position im Fahrzeug / Endlagen) ?
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Bestehen Zweifel bei den Sitzpositionen der Beteiligten / Fahrereigenschaften ?
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Welche wichtigen Personen (Beteiligte / Zeugen) konnten warum nicht angetroffen werden (Abtransport ins Krankenhaus / Weg nach Personalienfeststellung und ersten Befragungen bereits fortgesetzt) ?
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War der Anrufer auch Zeuge / Beteiligter (evtl. bereits unter Ziffer 1 angeben) ?
2.2. Endstände von beteiligten Fahrzeugen:
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Wo befanden sich die beteiligten Fahrzeuge (Endstände bzw. Endlagen) ?
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Handelte es sich bei den Fahrzeugpositionen um den unfallbedingten / unfallsituativen Endstand / Endlage?
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Sind die Fahrzeugpositionen verändert worden ?
2.3. Spuren auf der Fahrbahn oder an Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen:
-
Welche Spuren auf der Fahrbahn / Verkehrseinrichtungen / sonst. Gegenständen konnten festgestellt werden ?
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Sind Veränderungen an den Spuren vorgenommen worden oder nicht auszuschließen ?
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Wie sind diese Spuren dokumentiert / vermessen worden (Fotos, Photogrammetrie / Phidias) ?
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Welche zu erwarteten Spuren konnten nicht festgestellt werden (z. B. fehlende Brems- / Blockierspuren beim Auffahrunfall,...) ?
-
Fand eine spätere Spurensuche bei verbesserten Bedingungen (abgetrocknete Fahrbahn, Tageslicht) statt ?
2.4. Bestimmung der Kollisionsstelle:
-
Konnte die Kollisionsstelle anhand von Spuren bestimmt oder eingegrenzt werden ?
3. Beschreibung der Unfallstelle:
3.1. Allgemeine Beschreibung der Unfallörtlichkeit:
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Wo befindet sich die Unfallstelle (Ort, Örtlichkeit, Stadt-/Ortsteil, Straße, Art der Bebauung) ?
3.2. Richtungsfahrbahnen und Fahrstreifen:
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Wie ist die von den Beteiligten benutzte Straße / Fahrbahn ausgebaut (Einrichtungsfahrbahn / Zweirichtungsfahrbahn, Anzahl der Fahrstreifen, Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnmarkierungen, angrenzende Sonderwege / Gehwege / Parkstreifen) ?
3.3. Fahrbahnverlauf:
-
Wie verläuft die Fahrbahn in Fahrtrichtung der Beteiligten (Kuppen, Steigungen, Gefälle, Kurven, Bögen, Verschwenkungen, geradliniger Streckenverlauf ohne Kurven, Bögen oder Verschwenkungen?
3.4. Vorfahrtregelung / Lichtzeichenanlage / Querungsmöglichkeiten von Fußgängern:
-
Wie wird der Verkehr an Kreuzungen oder Einmündungen geregelt (Lichtzeichenanlage -LZA-, Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen) ?
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Wie viele Signalgeber einer LZA waren je Fahrtrichtung / Annäherungsrichtung vorhanden (am Fahrbahnrand, am Ausleger über der Fahrbahn) ?
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Konnten bei einer Überprüfung der LZA Defekte festgestellt werden (Ausfall von Signallampen, Totalausfall der LZA, Störungen oder Schaltfehler) ?
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Wurden signaltechnische Unterlagen angefordert, die dem Vorgang beiliegen ?
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Erkennbarkeit der Vorfahrtzeichen und Signalgeber der LZA für die Beteiligten (Verdeckung durch Bäume, Äste, geparkte Fahrzeuge, Werbetafeln, usw., mangelnde Erkennbarkeit durch Verschmutzung, Schnee, usw.)
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Entfernung zur nächsten Querungsmöglichkeit für Fußgänger oder Radfahrer (Fußgänger- / Radfahrerfurt / Querungshilfe)
3.5. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten / Geschwindigkeitsbeschränkungen / sonstige Streckenverbote:
-
War eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorhanden ?
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Befand sich die Unfallstelle außerorts / innerorts / innerhalb einer 30-km/h- Zone / innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs mit dementsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen?
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Sonstige Streckenverbote (Überholverbot)
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Waren die Verkehrszeichen für die Beteiligten erkennbar ?
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Standort der Verkehrszeichen / Entfernung zur Unfallstelle / Wiederholungszeichen ?
3.6. Zustand der Fahrbahn:
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Art der Fahrbahndecke (Asphalt, Beton, Verbundsteinpflaster, Kopfsteinpflaster, usw.)
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Witterungsbedingter Zustand der Fahrbahn (trocken, feucht, nass, Aquaplaning, Pfützenbildung, teilweise abgetrocknet, Straßenglätte durch Eis, Schnee, usw., Schlüpfrigkeit durch Laub, Öl, Verschmutzung).
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Baulicher Zustand der Fahrbahn (Spurrillen, Schlaglöcher, Absenkungen, Ausbesserungen, Splitt)
3.7. Sichtbehinderungen:
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Witterungsbedingte Sichtbehinderungen / -beeinträchtigungen (Nebel, Dunst, Rauch, Starkregen, Schneefall, Sonnenblendung)
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Bauliche Sichtbehinderungen (geparkte Fahrzeuge, Baucontainer, Baustellen, Werbetafeln, Bäume, usw.)
3.8. Lichtverhältnisse / Straßenbeleuchtung / Stör- oder Fremdbeleuchtung:
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Welche Lichtverhältnisse (Tageslicht, -einsetzende / fortgeschrittene- Dämmerung, Dunkelheit, Mondphase) herrschten zur Unfallzeit vor ?
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War eine Straßenbeleuchtung vorhanden und in Betrieb (Art der Beleuchtung) ?
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Waren Störreflexionen oder war irritierende Fremdbeleuchtung (z. B. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung feststellbar ?
3.9. Witterung:
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Welche Witterungsbedingungen herrschten zum Unfallzeitpunkt ?
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Angabe der Luftaußentemperatur
4. Beschädigungen / Spuren an den Fahrzeugen / ergänzende Fahrzeugdaten:
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Welche Spuren und Beschädigungen konnten an den beteiligten Fahrzeugen festgestellt werden ?
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Waren korrespondierende Spuren / Beschädigungen vorhanden ?
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Ergänzende Angaben bzw. Beschreibung des Fahrzeuges (z. B. Leistung, Hubraum, Gewichte, Allgemeinzustand, Art und Zustand der Bereifung -Größe / Luftdruck / Profiltiefen-, Zustand der Gurte, Schalterstellungen, Ergebnis der Bremsenprüfung, Zustand von Scheiben und Außenspiegel, usw.)
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Ergänzende Daten zum Fahrzeug (z. B. Fahrzeugmaße, Erstzulassung, Kilometerstand, Termin zur Hauptuntersuchung, usw.)
5. Verletzungen der beteiligten Personen / Todesfeststellung:
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Welche Verletzungen haben die unfallbeteiligten Personen (nach ersten Erkenntnissen) erlitten ?
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Sind die festgestellten Verletzungen mit dem Unfallhergang in Einklang zu bringen ?
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Machen die genannten Verletzungen eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich ?
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Wann und durch wen wurde der Tode eines Unfallbeteiligten festgestellt und bescheinigt ?
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Wohin und durch welches Bestattungsunternehmen wurde der Leichnam überführt ?
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Ergebnis und Umfang einer durchgeführten Leichenschau / Leichenbesichtigung
6. Angaben über die Verkehrstüchtigkeit beteiligter Personen:
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Art und Umfang der festgestellten Verkehrsuntüchtigkeit angeben (Alkoholeinfluss, BTM- / Medikamenteneinfluss, Übermüdung, körperliche / geistige Mängel)
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Maßnahmen zur Feststellung der Verkehrsuntüchtigkeit
7. Maßnahmen und sonstige Hinweise:
7. 1. Strafprozessuale Maßnahmen:
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Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Belehrungen
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Festnahmen
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Sicherheitsleistungen
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Sicherstellungen / Beschlagnahme von Fahrzeugen, Führerscheinen, Aufzeichnungen / Schaublättern, sonstigen Dokumenten, persönliche Gegenstände der Beteiligten usw. (Verbleib der sichergestellten / beschlagnahmten Gegenstände angeben / Fahrzeugfreigaben)
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Gutachtenerstellung durch Sachverständige
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Blutentnahmen (kurze Angabe mit Hinweis auf Ziffer 6)
7. 2. sonstige Maßnahmen:
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Verbleib der unfallbeteiligten Fahrzeuge / Abschleppvorgänge
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Angehörigenbenachrichtigungen
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Fahndungs- und Suchmaßnahmen
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Straßensperrungen
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bei allgemeinen polizeilichen Maßnahmen evtl. auf Einsatzblätter / -protokolle verweisen
7. 3. sonstige Hinweise:
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Bearbeitungshinweise / Übergabe des Vorganges an weitere Sachbearbeiter